Fischerprüfung
In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf.
Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist zuletzt Anfang 2015 geändert worden. Bei der letzte Novellierung der Fischerprüfungsverordnung wurden einige nue Fragen in den Katalog aufgenommen und einige alte gestrichen. Der Katalog umfasst nun 359 Fragen. Im praktischen Teil wurden bei der Geräteanpassung einige kleinere Änderungen vorgenommen. Die Feederrute ersetzt jetzt die Schwingspitzenrute. Die Bildtafeln für die Fischerkennung wurden um fünf Fischarten erweitert.
Auf mindestens vier von sechs nach dem Zufallsprinzip gezogenen Bildtafeln müssen die Prüflinge die abgebildete Art richtig erkennen. Im Übrigen bleibt es trotz einiger Änderungen bei Inhalt und Gliederung beim MultipleChoice-Verfahren im schriftlichen Prüfungsteil mit jeweils einer richtigen Lösung für jede Frage.
Kenntnisse der Fischereiausübung sollen Tierschutzkenntnisse zum schonenden Umgang mit der Kreatur einschließen. Deshalb besteht in Nordrhein-Westfalen die grundsätzliche Pflicht, vor Erwerb eines Fischereischeins eine Fischerprüfung abzulegen. Die Fischerprüfung ist als Sachkundenachweis im Hinblick auf die von der Tierschutzseite geforderte fachliche Qualifikation anerkannt.
Download: Fragenkatalog zur Fischerprüfung NRW
2 Gedanken zu „Fischerprüfung“
gut
Hallo,
schöner Beitrag. Nicht zu vergessen, dass von den 359 Prüfungsfragen, „nur“ 60 beantwortet werden müssen und 45 richtige Antworten ausreichen um den Teil der Prüfung zu bestehen. Von den 3 Antwortmöglichkeiten der Multiple-Choice-Fragen ist jeweils immer nur eine Antwort richtig.
Das sollte man auf jeden Fall wissen bevor man die Prüfung antritt.
LG
Christian