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Category: Infos für Jugendleiter

Hier finden Sie Informationen für die Durchführung von Jugendarbeit im Fischereiverein.

Erweitertes Führungszeugnis im Verein

Erweitertes Führungszeugnis im Verein

Zum 1. Mai 2010 hat der Gesetzgeber im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in §§ 30a und 31 die Grundlage für das sogenannte erweiterte Führungszeugnis (eFZ) geschaffen, das für Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind (Busch, 2010). Seit der Einführung wird innerhalb der Verbände und Vereine engagiert darüber diskutiert, ob die Notwendigkeit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit besteht.

Hintergrund der Einführung des weiterten Führungszeugnisses sind die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in Heimen, Pflegefamilien, Schulen und offenen Einrichtungen der Jugend- und der Behindertenhilfe. Um Kinder nachhaltig vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen, bieten öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe eine Vielzahl von Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche, Eltern und Erziehende an. Ein wichtiger Präventionsschritt ist die Thematisierung sexueller Gewalt bei der Einstellung und Schulung von ehrenamtlichem Personal. Potentielle Täter können dadurch abgeschreckt werden. Zur Palette präventiver Maßnahmen zum Schutz junger Menschen gehört auch das erweiterte Führungszeugnis. (Güthoff et al. 2010)

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Sonderurlaub für Ehrenamtliche

Sonderurlaub für Ehrenamtliche

Arbeitnehmer/innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Landesjugendplanmittel – nach Antragstellung ausgeglichen werden.

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Vereinsberatung

Vereinsberatung

Es kann sicherlich nicht immer alles glatt laufen in der Vereins- und Jugendarbeit, obwohl engagierte Vorstandsmitglieder ihr bestes geben, um ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen für den Verein und seine Mitglieder zu erfüllen. Die Mehrzahl der Amtsträger in den Vereinsvorständen führen die ihr anvertrauten Aufgaben ohne spezielle Qualifikation aus. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, wenn sich bei der Bewältigung der Vereinsarbeit scheinbar unlösbare Fragen und Aufgaben auftun. In solchen Fällen ist es hilfreich wenn man Ansprechpartner hat, die einem bei der Lösung unterstützend zur Seite stehen.

Wer ist aber der richtige Ansprechpartner und an wen kann sich ein Verein im Bedarfsfall wenden? Neben der Vereinsberatung der Fachverbände (Fischereiverbände) bietet vor allem der Landessportbundes NRW e.V. kostenlose Vorort-Hilfe für seine Mitgliedsvereine an. Hierfür hat der Landessportbund NRW ein Team von fachkompetenten, qualifizierten und autorisierten Beratern/innen und Moderatoren/innen ausgebildet, die interessierte Vereine vor Ort beraten.

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Leitfaden für Jugendleiter

Leitfaden für Jugendleiter

In heutiger Zeit wird es immer wichtiger, motivierte und qualifizierte Menschen für die Jugendarbeit zu finden. Für die vielfältige Aufgabe der Jugendarbeit im Fischereiverein, in denen die Aspekte der Fischerei mit denen des Naturschutzes und des Castingsports verknüpft werden, bedarf es verantwortungsbewusster Jugendleiter. Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind gewisse Anforderungen notwendig. Es gibt zwar kein Gesetz, das die notwendigen Anforderungen und Fähigkeiten eines Jugendleiters festschreibt, aber viele Gesetze, an die sich ein Jugendleiter zu halten und zu orientieren hat. Zudem ist pädagogisches und fachliches Grundwissen für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendig.

Der Jugendleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben Basiswissen über Jugendarbeit und die damit verknüpften rechtlichen Grundlagen. Dieses Wissen kann er sich auf vielfältige Art und Weise aneignen. Dabei wird ein Jugendleiter allerdings schnell bemerken, dass es speziell für den Bereich -Jugendarbeit im Fischereiverein- nur wenig Informations- und Literaturangebote gibt.

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Wie soll ich mich verhalten?

Wie soll ich mich verhalten?

An dieser Stelle möchten wir auf eine Broschüre des Landessportbundes NRW hinweisen. Wie soll ich mich verhalten? 50 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Recht und Versicherungen erklären dem Leser in welchen Situationen sich Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Jugendleiter/-innen und Betreuer/-innen wie verhalten sollen.
Lesen Sie hier die Broschüre:  WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN?

Vorwort zur Broschüre:

Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,

geflügelte Worte wie „Der Übungsleiter steht immer mit einem Bein im Gefängnis“ regen immer wieder die Diskussion über Fragen der Rechte, Pflichten und der Verantwortung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern an. Diskussionen wie auch Publikationen – vor allem in der Boulevardpresse – lösen darüber hinaus Unsicherheiten aus, die Übungsleiter/innen belasten. Basis hier für ist dabei häufig Unwissenheit über die genauen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben sowie fehlende Informationen über den Versicherungsschutz.

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Juleica

Juleica

Die bundeseinheitliche Jugendleiter-Card dient der besseren Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und hat seit 2000 den Gruppenleiterausweis abgelöst. Mit der JuLeiCa:

– weisen sich die Inhaber als qualifiziert aus,
– dokumentieren sie ihre aktive ehrenamtliche Mitarbeit,
– legitimieren sie sich, z.B. als verantwortliche Leiter
– ist die Berechtigung verbunden, bestimmte Leistungen
und Angebote in Anspruch zu nehmen.

Die JuLeica ist bestimmt für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die min. 16 Jahre alt sind. (In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Karte auch im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden) Hauptberufliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit können die Karte erhalten, wenn sie zugleich ehrenamtlich als Jugendleiter tätig sind.

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