Angeln mit Kindern
Das Kinderangeln in NRW ist neu geregelt! Die Altersgrenze von 10 Jahren entfällt in Zukunft.
Durch Initiative des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ist es Kindern unter 10 Jahren seit März 2010 erlaubt, in Begleitung von erwachsenen Fischereischeininhabern zu angeln.
Dabei gelten folgende Einschränkungen:
1. Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.