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Category: Fischereipapiere

Gibt es eigentlich einen „Angelschein“, was ist ein Fischereierlaubnisschein und was gibt es noch für wichtige Unterlagen für die Angelfischer? Hier finden Sie Antworten!

Angeln mit Kindern

Angeln mit Kindern

Das Kinderangeln in NRW ist neu geregelt! Die Altersgrenze von 10 Jahren entfällt in Zukunft.

Durch Initiative des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ist es Kindern unter 10 Jahren seit März 2010 erlaubt, in Begleitung von erwachsenen Fischereischeininhabern zu angeln.

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

1. Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

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Setzkescherverwendung

Setzkescherverwendung

Wichtige Hinweise für eine tierschutzgerechte Lebendhälterung von Fischen im Setzkescher

10-Punkte-Plan des ASV zur Verwendung des Setzkescher (Auszug aus der Gewässerordnung):

1. Die Verwendung des Setzkeschers ist nur zulässig, wenn er nicht durch landesrechtliche Regelungen oder Bestimmungen im Fischereierlaubnisschein verboten ist. Für die Verwendung muss ein vernünftiger Grund vorliegen.

2. Um die Belastungen des Fisches im Setzkescher so gering wie möglich zu halten und um Stress zu vermeiden sind folgende Punkte für die Setzkescherkonstruktion zu beachten:

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Fischereischein

Fischereischein

Einen im umgangssprachlichen Gebraucht bezeichneten „Angelschein“ gibt es in der Form nicht. Um den Fischfang an einem Gewässer ausüben zu dürfen, benötigt der zukünftige Angler einen Fischereischein. Der Fischereischein kann allerdings nur beantragt werden, wenn der Antragsteller mit dem Prüfungszeugnis die bestandene Fischerprüfung nachweisen kann. Der Fischereischein wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.

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