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Category: Fachinfos Angeln

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Das Grüne Telefon in NRW

Das Grüne Telefon in NRW

Was ist das Grüne Telefon?

Bei den Bezirksregierungen ist ein „Grünes Telefon“ als zentrale Ansprechstelle für Fragen zur Umwelt eingerichtet. Aufgabe des „Grünen Telefons“ ist es, Bürgerinnen und Bürgern Fragen zu allgemeinen Umweltthemen zu beantworten, gemeldeten Umweltverstößen oder Umweltgefährdungen nachzugehen und, wenn möglich, abzuhelfen, Zuständigkeiten von Umweltbehörden zu klären und aktuelle Umweltinformationen weiterzugeben.

Worüber gibt das Grüne Telefon Auskunft?

Die Grünen Telefone bei den Bezirksregierungen dienen den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Region als Auskunftsstelle für alle Belange der Umwelt. Sie gehen Hinweisen zu Umweltverstößen oder Gefährdungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach, nehmen Anregungen, Kritik und Beschwerden entgegen und leiten diese an die zuständigen Stellen und Behörden weiter. Die Grünen Telefone geben u.a. Auskunft zu Fragen des Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit, des Gewässer-, Grundwasser- und Hochwasserschutzes, der Trinkwasserversorgung, des Immissionsschutzes und der Abfall- und Abwasserentsorgung.

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Fischbesatz

Fischbesatz

Als Fischereiberechtigter ist dieser nach dem Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, den heimischen Fischbestand zu hegen und zu erhalten. Unter Hege versteht man die Erhaltung, Vermehrung oder Verbesserung des Fischbestandes im Gewässer.  Der Fischbesatz gehört demnach ebenso zu den Hegemaßnahmen, wie Strukturverbesserungen im Gewässer, um einen geeigneten Lebensraum zu schaffen.

Der Fischbesatz wird immer noch allzu oft nach den Bedürfnissen des Anglers ausgewählt und ist nicht an der Beschaffenheit, Größe und Wasserqualität des Gewässers orientiert. Dies ist aber Grundvoraussetzung für einen gesunden und ausgeglichenen Fischbestand. Auf Grund der zurzeit unterschiedlichsten Praktiken für die Auswahl des zu besetzenden Fisches in den Gewässern, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW eine Leitlinie zum Fischbesatz in Nordrhein-Westfalen herausgegeben.

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Angeln mit Kindern

Angeln mit Kindern

Das Kinderangeln in NRW ist neu geregelt! Die Altersgrenze von 10 Jahren entfällt in Zukunft.

Durch Initiative des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ist es Kindern unter 10 Jahren seit März 2010 erlaubt, in Begleitung von erwachsenen Fischereischeininhabern zu angeln.

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

1. Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

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Setzkescherverwendung

Setzkescherverwendung

Wichtige Hinweise für eine tierschutzgerechte Lebendhälterung von Fischen im Setzkescher

10-Punkte-Plan des ASV zur Verwendung des Setzkescher (Auszug aus der Gewässerordnung):

1. Die Verwendung des Setzkeschers ist nur zulässig, wenn er nicht durch landesrechtliche Regelungen oder Bestimmungen im Fischereierlaubnisschein verboten ist. Für die Verwendung muss ein vernünftiger Grund vorliegen.

2. Um die Belastungen des Fisches im Setzkescher so gering wie möglich zu halten und um Stress zu vermeiden sind folgende Punkte für die Setzkescherkonstruktion zu beachten:

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Fischereischein

Fischereischein

Einen im umgangssprachlichen Gebraucht bezeichneten “Angelschein” gibt es in der Form nicht. Um den Fischfang an einem Gewässer ausüben zu dürfen, benötigt der zukünftige Angler einen Fischereischein. Der Fischereischein kann allerdings nur beantragt werden, wenn der Antragsteller mit dem Prüfungszeugnis die bestandene Fischerprüfung nachweisen kann. Der Fischereischein wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.

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Fischseuchenverordnung

Fischseuchenverordnung

Seit November 2008 gilt bundesweit die neue Fischseuchenverordnung (BGBL Teil I Nr. 54, S.2315-2326). Die nun geltende Verordnung verpflichtet alle Betreiber von Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe), die Fische züchten, halten, hältern oder schlachten, dies der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Nach der Art des Betriebes entscheidet die Behörde, ob eine Registrierung oder Genehmigung erforderlich ist.

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Castingsport

Castingsport

Das Wort “Casting” kommt aus dem Englischen und heißt übersetzt “das Werfen”. Casting ist der Wurfsport der Sportfischer – sportliche Wurfübungen mit speziellen Angelruten bei Ziel- und Weitwürfen. Diese Sportart wird wettkampfmäßig in Turnierform ausgetragen. Casting-Turniere finden auf dem Rasen von Sportplätzen statt. So wie sich der Schießsport u.a. aus der Jagd entwickelt hat, liegen die Wurzeln des Castingsportes in der Sportfischerei. Hierbei geht es nicht um das Fangen von Fischen, sondern um genaues oder weites Werfen von künstlichen Fliegen oder Gewichten mit Angelruten.

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