Fischerprüfung
In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf.
Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist zuletzt Anfang 2015 geändert worden. Bei der letzte Novellierung der Fischerprüfungsverordnung wurden einige nue Fragen in den Katalog aufgenommen und einige alte gestrichen. Der Katalog umfasst nun 359 Fragen. Im praktischen Teil wurden bei der Geräteanpassung einige kleinere Änderungen vorgenommen. Die Feederrute ersetzt jetzt die Schwingspitzenrute. Die Bildtafeln für die Fischerkennung wurden um fünf Fischarten erweitert.