NSG Dinkeltalung

NSG Dinkeltalung

Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt das mit Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dinkeltalung“ vom 05. November 1987 festgesetzte Gebiet zu erweitern und zu aktualisieren.

Mit dem vorgelegten Entwurf der –Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Dinkeltalung“ im Gebiet der Gemeinde Heek– durch die Bezirksregierung Münster bekommt der ASV erstmals Einblick in die Unterlagen.

Die Neuausweisung/Erweiterung des Naturschutzgebietes (NSG) bezieht sich im vorgelegten Entwurf auf eine Gesamtfläche von ca. 42 ha. Damit verdoppelt sich mindestens die unter Schutz gestellte Fläche, des 1987 festgelegten NSG Dinkeltalung. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine vegetationskundlich und/oder faunistisch bedeutsame Fläche. Die langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Erhaltung, Sicherung und Optimierung einer charakteristischen weitgehend offenen, von zusammenhängendem Grünland geprägten Niederungslandschaft mit einem stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalt.

dinkeltalungDamit der Schutzzweck auch erfüllt werden kann, werden zu jedem Schutzgebiet Schutzvorschriften erstellt, in denen der Schutzzweck sowie die jeweiligen Ver- und Gebote genau aufgelistet sind. Generell sind in Naturschutzgebieten alle Handlungen untersagt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung führen können. Dazu zählt beispielsweise die Errichtung baulicher Anlagen, Abgrabungen, Aufschüttungen oder Bäume und Sträucher zu beseitigen (Kreis Borken).

Für den Angelverein Nienborg e.V. und seinen Mitglieder sind die Verbotsregeln bezüglich der Ausübung der Fischerei von wesentlicher Bedeutung. Unter § 3 Allgemeine Verbotsregelungen ist es unter Nr. 12 verboten Gewässer fischereilich zu nutzen, unberührt bleibt dabei das Angeln in der Dinkel in der Zeit vom 01.08. bis 14.03. (außerhalb der Brutzeit).

Da die Grenze des NSG auch die komplette westliche Uferseite betrifft (siehe Karte), ergibt sich hieraus ein beidseitiges Angelverbot an der Dinkel vom 15.03.-30.07. zwischen Sümmermanns-Brücke und Bewer-Brücke. Ebenfalls von der Erweiterung betroffen ist der Gewässerzugang zur Dinkel nach Bewers-Brücke. Durch die Unterschutzstellung des unbefestigten Wirtschaftsweges, ist während des 15.03.-30.07. das Betreten und damit der Zugang über den einzigen Weg zur Dinkel verboten.

Der Angelsportverein bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. die Frist des Angelverbotes zu verkürzen und die Festlegung des westlichen Uferbreiches als NSG-Grenze zu verhindern. Ebenfalls fordert der ASV die Zuwegung zur Bewers-Brücke und die Baumgalerie an der Summermannbrücke aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Der ASV stellt fest, dass durch diese Forderungen das Schutzziel nicht beeinträchtigt wird. Eine entsprechende Stellungnahme (siehe unten) wird zur Oberen Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster weitergeleitet.

Der Angelsportverein Nienborg Dinkel e.V. veröffentlichte am 10. Februar 2011 folgende Stellungnahme zum Thema:

 Stellungnahme_des_ASV.pdf

Hier finden Sie den Entwurf der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes Dinkeltalung: 

  Dinkeltalung.pdf

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