Fischereischein
Einen im umgangssprachlichen Gebraucht bezeichneten „Angelschein“ gibt es in der Form nicht. Um den Fischfang an einem Gewässer ausüben zu dürfen, benötigt der zukünftige Angler einen Fischereischein. Der Fischereischein kann allerdings nur beantragt werden, wenn der Antragsteller mit dem Prüfungszeugnis die bestandene Fischerprüfung nachweisen kann. Der Fischereischein wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.
Jugendliche die noch keine Fischerprüfung abgelegt haben beantragen den Jugendfischereischein bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Jugendliche mit bestandener Prüfung beantragen nach Vorlage des Prüfungszeugnisses den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.
Der Fischereischein ist Grundlage für den Eintritt in einen Angelverein.
Der Fischereischein (Jugendfischereischein, Jahres- o. Fünfjahresfischereischein, oder Sonderformen) berechtigt alleine noch nicht zum Angeln. Nur in Verbindung mit einem Fischereierlaubnisschein kann die Angelfischerei ausgeübt werden.
Fischereierlaubnisschein
Den Fischereierlaubnisschein erwierbt man vom Pächter oder Eigentümer dessen Gewässers, an dem man die Angelfischerei ausüben möchte. Der Gewässerpächter ist in der Regel ein ansässiger Angelverein. Mit einer Vereinsmitgliedschaft ist in der Regel gleichtzeitig der Erhalt des Fischereierlaubnischeins verbunden. Meistens verfügen Angelvereine über mehrere Gewässer, an denen dann geangelt werden kann.
Deutscher Sportfischer Pass
Der Deutscher Sportfischer Pass ist ein Mitgliedsausweis, dessen Inhaber Mitglied eines Vereins ist, der im Verband deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) organisiert ist. Der Sportfischer Pass wird demnach nur von Angelvereinen ausgestellt, die sich über ihre Landesverbände in diesem Bundesverband zusammengeschlossen haben.