Bestimmungen an LFV Gewässern
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. bewirtschafteten Gewässer:
- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
- Die Beschilderung von Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete) ist zu beachten. Sofern ein Angelverbot besteht, darf der betreffende Bereich nicht beangelt und betreten werden.
- Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten.
- Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie abends aufgebaut und morgens wieder abgebaut werden.
- Fischereiliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den Landesfischereiverband.