Bestimmungen an LFV Gewässern

Bestimmungen an LFV Gewässern

Die folgenden Bestimmungen gelten für alle vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. bewirtschafteten Gewässer:

  • Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
  • Die Beschilderung von Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete) ist zu beachten. Sofern ein Angelverbot besteht, darf der betreffende Bereich nicht beangelt und betreten werden.
  • Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten.
  • Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie abends aufgebaut und morgens wieder abgebaut werden.
  • Fischereiliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den Landesfischereiverband.

  • Bei der Einrichtung von Angelplätzen sind die Uferbefestigung und die Bepflanzung zu schonen. Die Angelplätze sind peinlich sauber zu halten.
  • Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Erlaubnisschein und Fischereischein sind auf Verlangen auszuhändigen, Fanggeräte und gefangene Fische ggf. vorzuzeigen.
  • Der Inhaber eines vom LFV ausgestellten Erlaubnisscheines hat ein Fangbuch zu führen und dem Landesfischereiverband über seinen Verein eine Zusammenstellung der Fangergebnisse nach Fischart, Stückzahl und Gewicht bis zum Jahresende zu übersenden.
  • Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bedingungen sowie Verstöße gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit werden unter anderem mit dem entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheines geahndet.
  • Der Verkauf gefangener Fische ist nicht erlaubt.
  • Fänge mit markierten Fischen sind sofort mit genauen Angaben zu melden.
  • Eisangeln ist verboten.
  • Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht gestattet.
  • Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. haftet nicht für Unglücksfälle und Schäden.
  • Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines die Bestimmungen an.
  • Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt gelten grundsätzlich die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. Im übrigen gilt die Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e. V.

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