Gemeinschaftsfischen und Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung sind wieder möglich!
Nach der aktualisierten Coronaschutzverordnung vom 11. Mai sind nun weitere Verbote aufgehoben worden.
Dazu zählen nach § 9 dieser Verordnung weitreichende Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsports. Deshalb sind nun auch Gemeinschaftsfischen wieder möglich, natürlich unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltenspflichten. Aus diesen ergeben sich für das Angeln selber zwar keine Beschränkungen, aber Beginn und Abschluss der Gemeinschaftsfischen sollten so organisiert werden, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Wir zählen dabei auf den Einfallsreichtum der Vereine und freuen uns über einen weiteren Schritt in die Normalität.
Die o. g. Verordnung regelt in § 7 auch den Umgang mit externen, außerschulischen Bildungsangeboten u. a. von privaten Einrichtungen und Organisationen. Darunter fallen auch Vereine. Demzufolge sind unter Beachtung der Auflagen auch Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung wieder möglich. Nach unserer Erkenntnis und aufgrund eines Erlasses aus dem Umweltministerium werden einige untere Fischereibehörden bereits im Juni wieder Fischerprüfungen abnehmen. Bitte erkundigen Sie sich in dem jeweiligen Kreis nach dem Verfahren.
Diese Hinweise wurden mit dem zuständigen Referenten im Umweltministerium abgestimmt und gelten analog zur Laufzeit der aktuellen Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 25. Mai.
Für alle Angler gilt: Angeln ist erlaubt! Bitte beachten Sie das geltende Abstandsgebot und schützen Sie auf diese Weise sich selbst und andere Menschen.
Quelle : LFV Westfalen und Lippe e. V.
https://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/coronanews_11.05.2020.php