Kormoran

Kormoran

Kormoranproblematik
 
Die starke Zunahme von Kormoranen in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der 90er Jahre ist nicht ursächlich mit Veränderungen in Nordrhein-Westfalen verbunden. Vielmehr liegen die Hauptverbreitungsgebiete dieser ausschließlich fischfressenden Art an der Nord- und Ostseeküste.

Als Zugvogel und hinsichtlich seines Beutespektrums ist der Kormoran besonders flexibel und anpassungsfähig. Früher war er in Nordrhein-Westfalen seltener Gast. Heute ist er ernstzunehmende Konkurrenz für eine Viertelmillion Angler in Nordrhein-Westfalen und Bedrohung für manche teichwirtschaftliche Existenz.

Als eines der ersten Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen bereits Anfang der 90er Jahre auf die Notwendigkeit eines europaweiten Kormoran-Managements hingewiesen. Die Bemühungen des Artenschutzes waren durch umfassende Schonung der Kormoranbestände in Europa so erfolgreich, dass eine Bestandsgefährdung nicht mehr erkennbar war. Dieser Einschätzung hatten sich schließlich auch das Europaparlament und die EU-Kommissi­on angeschlossen, die diese Kormoranart (Phalacocrorax Carbo sinensis L.) 1997 aus Anhang 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie strich. Dies eröffnete sowohl die Möglichkeit für ein europaweites Kormoran­Management mit Eingriffen in den Brutbestand als auch nationale oder regionale Aktionspläne.

Kormorane  (Phalacocrorax Carbo sinensis L.)
Da eine Einigung auf europäischer Ebene über ein abgestimmtes Maßnahmenkonzept bislang nicht zu erzielen war, sind die Länder sich hier bis auf weiteres selbst überlassen. Einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben Kormoran­ Abschüsse in teils erheblichem Umfang zum Reduzieren und zur Freihaltung von Fischgewässern (Vergrämung) zugelassen. Andere Bundesländer lassen den Abschuss nur als sog. letztes Mittel oder überhaupt nicht zu.

Nordrhein-Westfalen hatte sich 1996 entschlossen, eigene Vergrämungsversuche an bestimmten Gewässern durchzuführen und die Erfahrungen anderer Bundesländer mit weitergehenden Maßnahmen abzuwarten.
Die LÖBF entwickelt auf dieser Basis ein landesweites Konzept, wie die fischereilich Not leidenden und ökologisch wichtigen Gewässersysteme von unerwünschtem Fraßdruck durch Kormorane mit vertretbarem Aufwand freigehalten werden können. In Abstimmung mit dem Fischereibeirat wurde 1998 ein mit Artenschutz- und Fischereivertretern besetzter Arbeitskreis gegründet, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Von 2006 bis 2010 war einen Kormoranverordnung in NRW erlassen worden, die unter Auflagen den Abschuss des Kormorans zuließ. Durch den Regierungswechseln konnte bislang keine Neuauflage der Kormoranverordnung verabschiedet werden, so das der Abschluss der Tiere in NRW vorerst verboten bleibt.

Da lokale Aktionspläne keinen spürbaren Eingriff in den gesamten Kormoranhestand bewirkenkönnen, bleibt es bei der Forderung Nordrhein-Westfalens, Ober-und Untergrenzen einer europäischen Kormoran-Populätion für ein enropaweit koordiniertes Artenschutzmanagement des Kormorans festzulegen.

Bei den übrigen fischfressenden Vogelarten gibt es keine Probleme
vergleichbarer Größenordnung.

Bildquelle: B. Heitmann
Herausgeber: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.


Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis L.)
 
Deutlich sind Kormorane durch ihr schwarz metallisch schimmerndes Gefieder von anderen Vogelarten zu unterscheiden. Ihr auffällig gelber langer und kräftiger Hakenschnabel ist besonders zum Fischfang geeignet.
Kormorane sind ausdauernde Taucher, bei ihren Tauchgängen erbeuten sie vor allem Fische. Der Nahrungsbedarf eines Kormorans liegt bei bis zu 500 Gramm Fisch pro Tag.
Das Gefieder der Kormorane ist nicht Wasser abweisend, so dass der Vogel nach seinen Tauchgängen mit ausgebreiteten Flügeln sein Gefieder trocknen muss. Zudem hilft die so aufgenommene Wärme zur besseren Verdauung der Nahrung.
thumb_kormoran2Kormorane leben bevorzugt an den Küsten von Nord- und Ostsee und zunehmend auf Bäumen an fischreichen Binnengewässern.

Die Brutzeit der Kormorane erstreckt sich von April bis Juli, beide Elterteile erbrüten in bis zu 30 Tagen 3-4 Junge. Die Nester werden in den Kronen großer Bäume angelegt. Nach 60 Tagen sind die Jungvögel flügge, bis zu 13 Wochen danach werden sie von ihren Eltern geführt.

In Nordrhein-Westfalen hat ab Anfang der 90er Jahre die Zahl der Kormorane zugenommen. Als Gründe werden hierfür die Verringerung des Beutespektrums an seinen Hauptverbreitungsgebieten an Nord- und Ostsee, sowie die Stellung in der EG-Vogelschutzrichtlinie angesehen.

Durch die umfassende Schonung der Kormoranbestände hat sich die Art erfolgreich behaupten können. 1997 hat die EU-Kommission den Kormoran schließlich wieder aus der Anlage I der Vogelschutzrichtlinie gestrichen, da eine Bestandsgefährdung nicht mehr erkennbar war. Der Schutz des Kormorans ist allerdings nach den Artikeln 2, 5 und 6 der Richtlinie weiterhin vorhanden. Eingriffe in den Brutbestand sowie nationale und regionale Aktionspläne im Zuge eines europaweiten Kormoran-Managements wurden so die Tür geöffnet.

Ein Europaweites Maßnahmenkonzept konnte auf der europäischen Ebene allerdings nicht erzielt werden. Daraus folgt, dass die Bundesländer derzeit selbst über Maßnahmen entscheiden. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg lassen den Abschuss von Kormoranen unter Auflagen zu, u.a. untersucht NRW Vergrämungsaktionen sowie den Eieraustausch im Gelege. Andere Bundesländer sehen den Abschuss nur als sog. letztes Mittel oder lassen den Abschuss überhaupt nicht zu.

Langfristig bleibt zur Lösung der Kormoranproblematik nur auf ein europaweites Maßnahmenkonzept zu hoffen. Vorwürfe des NABU gegenüber den Fischern (Zitat*): -„Der NABU, der LBV und der DRV sind besorgt über publizistische Kampagnen von Fischwirten und insbesondere Sportanglern, die den Kormoran als „Fischräuber“, „Unterwasserterrorist“ und Ähnliches verunglimpfen, sich einer sachlichen Diskussion des angeblichen „Kormoran-Problems“ verschließen, wissenschaftliche Erkenntnisse völlig ignorieren und die angeblichen Schäden nicht durch detaillierte Fangstatistiken belegen.“- (Zitat Ende) tragen jedenfalls nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung zur Kormoranproblematik bei.

(Zitat*) NABU (2005); Schutz des Kormorans, Position des NABU, des Landesbundes für Vogelschutz (LVB) und des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) zum Kormoran, gefunden am 03.02.2005

Quelle: B. Heitmann

Loading

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.