Angeln mit Kindern

Angeln mit Kindern

Das Kinderangeln in NRW ist neu geregelt! Die Altersgrenze von 10 Jahren entfällt in Zukunft.

Durch Initiative des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ist es Kindern unter 10 Jahren seit März 2010 erlaubt, in Begleitung von erwachsenen Fischereischeininhabern zu angeln.

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

1. Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

2. Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.

3. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Die Auslegung des §31 Landesfischereigesetz können Sie hier nachlesen:  Runderlass Kinderangeln

Quelle: Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.

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