Juleica

Juleica

Die bundeseinheitliche Jugendleiter-Card dient der besseren Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und hat seit 2000 den Gruppenleiterausweis abgelöst. Mit der JuLeiCa:

– weisen sich die Inhaber als qualifiziert aus,
– dokumentieren sie ihre aktive ehrenamtliche Mitarbeit,
– legitimieren sie sich, z.B. als verantwortliche Leiter
– ist die Berechtigung verbunden, bestimmte Leistungen
und Angebote in Anspruch zu nehmen.

Die JuLeica ist bestimmt für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die min. 16 Jahre alt sind. (In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Karte auch im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden) Hauptberufliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit können die Karte erhalten, wenn sie zugleich ehrenamtlich als Jugendleiter tätig sind.

Ehrenamtlich bedeutet in diesem Zusammenhang: einen kontinuierlichen freiwilligen Einsatz bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe. In der Praxis geht es also um Jugendliche und (junge) Erwachsene, die in Jugendverbänden, Vereinen, Jugendzentren oder ähnlichen Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind. Sie sollen sich nicht nur für kurze Zeit, sondern fortlaufend engagieren, zum Beispiel als Leiter einer Kinder- oder Jugendgruppe, bei der Begleitung von Ferienmaßnahmen oder Projekten.

VORAUSSETZUNGEN
Die Voraussetzungen zum Erwerb der JuLeiCa sind vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW festgelegt worden und im Erlass zur Jugendleiter-Card geregelt. Darüber hinausgehende Voraussetzungen können von den örtlichen Jugendämtern nicht verlangt werden. Inhaber der Card müssen über eine ausreichende praktische und theoretische Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Wer diese nicht durch entsprechende Ausbildung erworben hat, für den ist eine Teilnahme an einer Gruppenleiter-Schulung erforderlich. Eine Ausnahme kann bei ehrenamtlichen Mitarbeitern erfolgen, die sich im Laufe mehrjähriger Mitarbeit qualifiziert haben.

GRUPPENLEITERAUSBILDUNG
Empfohlen wird, dass die Schulung für Gruppenleitungen mindestens folgende Themen umfassen soll:
• Qualifikation für Leitungsfunktionen (Moderationstechniken)
• Formen der Jugendarbeit (Gruppenarbeit, Freizeitmaßnahmen)
• pädagogisches, soziologisches und psychologisches Basiswissen
• Rechtsfragen (Jugendschutz, Aufsichtspflicht)
• Organisation (Planung, Durchführung von Maßnahmen)
• Strukturen der Jugendarbeit (demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Förderung)
• Öffentlichkeitsarbeit (Werbung, Presse)

In NRW ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs notwendig, der nicht länger als 2 Jahre zurück liegen sollte. (nicht ausreichend ist ein Kurs „Sofort-Maßnahmen am Unfallort“) Voraussetzung für den Erhalt der JuLeiCa ist ebenfalls, dass keine Vorbelastung in strafrechtlicher Hinsicht vorliegt, die der Leitung einer Jugendgruppe entgegensteht.

ANTRAGSTELLUNG
Zuständig für die Ausstellung der JuLeiCa ist das örtliche Jugendamt, in dessen Einzugsgebiet der Antragssteller wohnt. Vorab muss ein Antrag ausgefüllt werden. Das Antragsformular kann ausschließlich im Internet im sogenannten Online-Antragsverfahren ausgefüllt werden. Für das Online-Antragsverfahren werden außerdem eine E-Mail-Adresse und ein digitales Foto benötigt. Weitere Informationen zum Online-Antrag entnehmen Sie bitte der Homepage www.juleica.de.

Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag bestätigt der Träger, bei dem die Ehrenamtlichen tätig sind, rechtsverbindlich, dass alle erforderlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Jugendleiter-Card erfüllt sind. Eine Prüfung der Voraussetzungen ist von Seiten der örtlichen Jugendämter ist nicht erforderlich. Die JuLeiCa wird von den Jugendämtern an die Antragssteller ausgehändigt. Die JuLeiCa ist bis zu 3 Jahre gültig. Wer im Laufe dieser Zeit sein ehrenamtliches Engagement bei einem Träger der Jugendhilfe beendet, muss sie zurückgeben. Die ausstellende Behörde übernimmt für die Befähigung der Inhaber keine Haftung. Die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

VERGÜNSTIGUNGEN
In der Datenbank auf juleica.de sind bundesweit über 2.700 Vergünstigungen für Jugendleiter eingetragen. Hier zwei Beispiele:

Gemeinde Nottuln
Die Gemeinde Nottuln gewährt eine 50% Gebührenermäßigung auf den regulären Eintrittspreis des gemeindlichen Frei- und/oder Hallenbades.

Stadt Oer-Erkenschwick
Teilweise Streichung der Gebühren beim Entleihen von Medien in der Stadtbibliothek – Streichung der Gebühren für die Teilnahme an VHS Kursen – Gebührenerlass für Beglaubigungen etc. bei der Stadtverwaltung – Kostenfreier Eintritt bei ausgesuchten Kulturveranstaltungen der Stadt

Alles Infos und Fragen um die JULEICA finden sie in dieser Zusammenstellung:  Vortrag Juleica
oder im Internet unter: www.juleica.de

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