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Category: Fachkompetenz Jugendleiter

Hier finden Sie Informationen für Jugendleiter und Betreuer.

Vereinsberatung

Vereinsberatung

Es kann sicherlich nicht immer alles glatt laufen in der Vereins- und Jugendarbeit, obwohl engagierte Vorstandsmitglieder ihr bestes geben, um ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen für den Verein und seine Mitglieder zu erfüllen. Die Mehrzahl der Amtsträger in den Vereinsvorständen führen die ihr anvertrauten Aufgaben ohne spezielle Qualifikation aus. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, wenn sich bei der Bewältigung der Vereinsarbeit scheinbar unlösbare Fragen und Aufgaben auftun. In solchen Fällen ist es hilfreich wenn man Ansprechpartner hat, die einem bei der Lösung unterstützend zur Seite stehen.

Wer ist aber der richtige Ansprechpartner und an wen kann sich ein Verein im Bedarfsfall wenden? Neben der Vereinsberatung der Fachverbände (Fischereiverbände) bietet vor allem der Landessportbundes NRW e.V. kostenlose Vorort-Hilfe für seine Mitgliedsvereine an. Hierfür hat der Landessportbund NRW ein Team von fachkompetenten, qualifizierten und autorisierten Beratern/innen und Moderatoren/innen ausgebildet, die interessierte Vereine vor Ort beraten.

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Leitfaden für Jugendleiter

Leitfaden für Jugendleiter

In heutiger Zeit wird es immer wichtiger, motivierte und qualifizierte Menschen für die Jugendarbeit zu finden. Für die vielfältige Aufgabe der Jugendarbeit im Fischereiverein, in denen die Aspekte der Fischerei mit denen des Naturschutzes und des Castingsports verknüpft werden, bedarf es verantwortungsbewusster Jugendleiter. Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind gewisse Anforderungen notwendig. Es gibt zwar kein Gesetz, das die notwendigen Anforderungen und Fähigkeiten eines Jugendleiters festschreibt, aber viele Gesetze, an die sich ein Jugendleiter zu halten und zu orientieren hat. Zudem ist pädagogisches und fachliches Grundwissen für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendig.

Der Jugendleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben Basiswissen über Jugendarbeit und die damit verknüpften rechtlichen Grundlagen. Dieses Wissen kann er sich auf vielfältige Art und Weise aneignen. Dabei wird ein Jugendleiter allerdings schnell bemerken, dass es speziell für den Bereich -Jugendarbeit im Fischereiverein- nur wenig Informations- und Literaturangebote gibt.

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Wie soll ich mich verhalten?

Wie soll ich mich verhalten?

An dieser Stelle möchten wir auf eine Broschüre des Landessportbundes NRW hinweisen. Wie soll ich mich verhalten? 50 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Recht und Versicherungen erklären dem Leser in welchen Situationen sich Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Jugendleiter/-innen und Betreuer/-innen wie verhalten sollen.
Lesen Sie hier die Broschüre:  WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN?

Vorwort zur Broschüre:

Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,

geflügelte Worte wie „Der Übungsleiter steht immer mit einem Bein im Gefängnis“ regen immer wieder die Diskussion über Fragen der Rechte, Pflichten und der Verantwortung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern an. Diskussionen wie auch Publikationen – vor allem in der Boulevardpresse – lösen darüber hinaus Unsicherheiten aus, die Übungsleiter/innen belasten. Basis hier für ist dabei häufig Unwissenheit über die genauen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben sowie fehlende Informationen über den Versicherungsschutz.

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Juleica

Juleica

Die bundeseinheitliche Jugendleiter-Card dient der besseren Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und hat seit 2000 den Gruppenleiterausweis abgelöst. Mit der JuLeiCa:

– weisen sich die Inhaber als qualifiziert aus,
– dokumentieren sie ihre aktive ehrenamtliche Mitarbeit,
– legitimieren sie sich, z.B. als verantwortliche Leiter
– ist die Berechtigung verbunden, bestimmte Leistungen
und Angebote in Anspruch zu nehmen.

Die JuLeica ist bestimmt für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die min. 16 Jahre alt sind. (In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Karte auch im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden) Hauptberufliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit können die Karte erhalten, wenn sie zugleich ehrenamtlich als Jugendleiter tätig sind.

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