Flussbarsch

Flussbarsch

Der Barsch kommt mit Ausnahme Spaniens, der westlichen Balkanhalbinsel, Italiens, Schottlands und Nordnorwegens in fast allen Binnengewässern Europas und im Brackwasser der Ostsee vor.
Er ist ein euryöker (anpassungsfähiger) Standfisch von stehenden und langsam fließenden Gewässern mit hartem Grund. Junge Barsche leben meist in Ufernähe und ernähren sich von kleinen Wirbellosen (Würmer, Insekten, Schnecken) sowie von Fischlaich und -brut. Größere Exemplare halten sich bevorzugt in der Freiwasserzone auf und fressen vorwiegend Fische sowie gelegentlich auch Großkrebse.

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Barbe

Barbe

Außer in Irland, Schottland, Dänemark und Skandinavien kommt die Barbe in fast ganz West- und Mitteleuropa vor. Die Barbe war früher in den Mittelläufen der größeren Flüsse häufig vertreten. 1991 lagen für NRW insgesamt 93 Nachweise der Barbe vor.

Die Barbe lebt als geselliger Grundfisch in größeren, klaren Fließgewässem mit stärkerer Strömung und sandig-kiesigem Bodensubstrat. Sie ist der Leitfisch der nach ihr benannten Barbenregion (Mittellauf der Fließgewässer). Sie wandert allerdings auch in die Äschen- oder Brassenregion ein.

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Bachforelle

Bachforelle

Die Verbreitung der Bachforelle erstreckt sich über ganz Mitteleuropa von Spanien bis Skandinavien. Außerdem kommt sie in Island, Nordafrika und im Kaukasus vor.
Die Bachforelle ist ein Standfisch von klaren, kühlen, sauerstoffreichen und schnell fließenden Bächen des Mittelgebirges und der Ebene (Quellregion und Oberläufe der Gewässer). Sie ist der Leitfisch der nach ihr benannten Forellenregion. Sie ist standorttreu, ausgesprochen revierbildend und auf Versteckmöglichkeiten angewiesen.

Die Bach-, Meer- und Seeforelle ist biologisch die selbe Fischart. Wanderverhalten und Reviereigenschaften tragen zu morphologischen Unterschieden bei. So ist bei der Meerforelle der Schwanz geradlienig während bei der Bachforelle eine leichte einkerbung zu erkennen ist.

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amerik. Flusskrebs

amerik. Flusskrebs

Die ursprüngliche Heimat des Amerikanischen Krebses liegt im Osten der USA. Er wurde etwa 1890 versuchsweise im Odergebiet eingeführt und hat sich seitdem in die nord- und westdeutschen Gewässer ausgebreitet

Der Amerikanische Krebs bewohnt alle Arten von Gewässern. Er ist gegenüber dem Edelkrebs schnellwüchsiger, fruchtbarer und stellt geringere Ansprüche an die Wasserqualität. Er ist zudem nicht auf Versteckmöglichkeiten angewiesen, geht auch tagsüber auf Nahrungssuche und ist immun gegen die Krebspest.

 

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Fischerprüfungsordnung

Fischerprüfungsordnung

Verordnung über die Fischerprüfung
(Fischerprüfungsordnung)
Vom 26. November 1997 (GV.NW.1998 S. 62),
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. Mai 2014 (GV. NW. 2014 S. 317)

§ 1

(1) Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen.

(2) Jede untere Fischereibehörde hat mindestens einen Prüfungsausschuss zu bilden.

(3) Der Prüfungsausschuss besteht aus:
1. einer Vertreterin oder einem Vertreter der unteren Fischereibehörde als Vorsitzender oder
Vorsitzendem,
2. zwei Beisitzenden, die auf Vorschlag des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. berufen werden.

(4) Als Beisitzende sollen nur Personen berufen werden, die an einem Ausbildungslehrgang für
Fischereiberaterinnen und Fischereiberater oder Prüferinnen und Prüfer beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz oder einer vergleichbaren Einrichtung teilgenommen haben. Das gilt nicht für Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei eine wissenschaftliche Ausbildung haben.

(5) Für jedes Mitglied des Prüfungsausschusses ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zuberufen.

(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden für die Dauer von 5 Jahren berufen.

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Prüfungsfragen

Prüfungsfragen

Unter dem Nachstehenden Link finden Sie die Prüfungsfragen NRW als PDF-Datei:

pdfFragenkatalog zur Fischerprüfung NRW

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Fragen der theoretischen Fischerprüfung direkt auf dieser Webseite im E-Leraning-Modul zu üben. Unter dem nachfolgenden Link wählen Sie einfach das Fachgebiet aus und beantworten die Fragen. Am Ende jedes Fachgebietes erhalten Sie ein Ergebnisprotokoll mit den von Ihnen richtig bzw. falsch beantworteten Fragen. Sie können also direkt sehen welche Fehler Sie gemacht haben und bekommen die richtige Lösung angezeigt. Wir wünschen viel Erfolg beim Lernen und hoffen, dass Ihnen diese Übungseinrichtung beim Bestehen der Fischerprüfung hilfreich ist.

E-Learning-Modul zur Fischerprüfung NRW

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Bestehen der Prüfung

Bestehen der Prüfung

Voraussetzungen für das Bestehen der amtlichen Fischereiprüfung in Nordrhein-Westfalen (Stand: 07/2015)

Theoretische Prüfung

Fragebogen mit 60 Fragen (ausgewählt aus insgesamt 359 Fragen) aus folgenden 6 Fachgebieten, daraus jeweils 10 Fragen.

Allgemeine Fischkunde
Spezielle Fischkunde
Gewässerkunde und Fischhege
Natur- und Tierschutz
Gesetzeskunde
Gerätekunde

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Arbeitsbuch zur Prüfung

Arbeitsbuch zur Prüfung

Dieses Arbeitsbuch ist eine umfassende Lernhilfe zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Alle Wissensgebiete werden ausfühlich erläutert und die wesentlichen Punkte mit Zeichnungen illustriert. Im Anhang an jedes Kapitel finden sich Trainingsbögen mit allen Fragen der Prüfung zum Testen der eigenen Kenntnisse. Die Antworten finden sich in dem beiliegenden Lösungsschlüssel.

Mit dem neuen Online-Trainingsprogramm können Fragen, Fischerkennung und Gerätezusammenstellung geübt werden.

Die Autoren sind Ausbilder des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. und haben sich bei der Konzeption des Buches an ihren Erfahrungen mit den Schülern ihrer Kurse orientiert. Das Buch eignet sich damit ebenso als kursbegleitendes Werk zur Prüfungsvorbereitung.

Das Buch ist nun bereits in der 5. Auflage erschienen und kann direkt beim Landesfischereiverband bestellt werden. Die Kosten betragen 24,95 €.

Quelle: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.

(Hinweis der AV Redaktion: Das Online-Trainigsprogramm, für das es in diesem Arbeitsbuch einen Zugangscode gibt, ist für ein Zeitraum von 6 Monate gültig, danach verfällt die Zugangsberechtigung.)

 

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