Strahlwirkung

Strahlwirkung

Ausgleich von Strukturmängeln in Fließgewässern durch Strahlwirkung

Die meisten Gewässer unsers Landes fließen nicht mehr durch ihr ursprüngliches Flussbett. Naturbelassene Gewässer mit ihrem mäandrierten Verlauf gibt es nur noch wenige. Vielfach sind die Fließgewässer in den 1960er-80 Jahren reguliert und begradigt worden. Diese Maßnahmen wurden hauptsächlich aus Gründen des Hochwasserschutzes durchgeführt oder hatten die Schiffbarmachung der Flüsse zum Ziel. Heutzutage hält die Erkenntnis Einzug, dass sich diese Maßnahmen nachteilig auf die Gewässer auswirken, denn mit der Regulierung der Flüsse sind vielfältige Lebensräume und damit zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus ihrem Lebensraum verdrängt worden. In den „neu“ gestalteten Fließgewässern konnten viele dieser Arten nicht bestehen, so dass sie ganz oder teilweise verschwunden sind. Mit der Folge, dass heute Aufgrund der monotonen Ufer- und Gewässerstruktur nur wenige Tier- und Pflanzenarten an den begradigten Flüssen zu beobachten sind.

Die begradigten und regulierten Flüsse sind aus Sicht der Ökologie in einem schlechten Zustand. Ein europäisches Projekt zum Schutz und zur Entwicklung der Gewässer, die Wasserrahmenrichtlinie, hat sich Ende der 90er Jahre zum Ziel gesetzt, einen guten ökologischen Zustand an allen Gewässer in der EU wieder herzustellen. Eine gewaltige Aufgabe, an der auch Angler in ihren Vereinen vielfach beteiligt sind. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden Fischereivereine in die Erhebungen zum Fischbestand ihrer Gewässer eingebunden und haben direkten Zugang zu den Erhebungsdaten.

Was bedeutet „ein guter ökologischer Zustand“ eigentlich? Es werden viele Ziele verfolgt um diesen Status zu erreichen. Neben der (Wieder-) Ansiedlung von heimischen Pflanzen- und Tierarten im und am Gewässer sind es vor allem die Faktoren der Gewässergüte (Wasserqualität, Schadstoffbelastung) und der Strukturgüte (Gestaltung der Sohle und des Uferbereiches). Begradigte Flüsse können aber in den meisten Fällen nicht wieder vollständig zurückgebaut (Renaturiert) werden, wenn sie zum Beispiel durch Siedlungen fließen an denen Häuser den Uferbereich markieren oder andere Interessen von Bedeutung Bestandsschutz haben.

Lässt sich vor diesem Hintergrund das Ziel also gar nicht erreichen? Doch, es geht bei der Wasserrahmenrichtlinie auch nicht primär darum, dass alles Gewässer wieder vollständig renaturiert werden. Dieses Umsetzungsziel wäre nicht realistisch. Durch geeignete Maßnahmen soll wenigsten ein guter Zustand erreicht werden. Da dies aber hinsichtlich der Gewässerstruktur an vielen Teilabschnitten der Flüsse nicht realisierbar ist, bekommt der Begriff Strahlwirkung in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung.

Mit dem Begriff Strahlwirkung wird das Phänomen bezeichnet, dass die Biozönosen einen besseren ökologischen Zustand bzw. ein besseres ökologisches Potenzial indizieren, als die lokale Strukturqualität erwarten ließe, obwohl in dem betreffenden Abschnitt vom Leitbild des Gewässertyps deutlich abweichende Gewässerstrukturen vorliegen (Arbeitshilfe „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“ MUNLV NRW). Es geht an dieser Stelle also darum, gezielt Teilbereiche mit einem guten ökologischen Zustand wieder herzustellen, von denen eine positive Wirkung auf andere, schlechtere Strukturabschnitte, übertragen wird. Im Folgenden wollen wir die Strahlwirkung an Hand von drei Beispielbildern verdeutlichen.

Der als URSPRUNG bezeichnete blau hinterlegte Bereich der Grafik gibt einen natürlichen Flussabschnitt wieder. In dieser Zone ist der ökologische Zustand in all seinen Bereichen gut (Ziel) bis sehr gut. Im weiteren Verlauf unseres Flussbeispiels fliest das Gewässer durch Siedlungsbereiche, muss Querbauwerke überwinden und wird von landwirtschaftlicher Fläche umgeben. In diesem rötlich gefärbten Bereich ist ein guter ökologischer Zustand nicht vorhanden. Die Umgebungsstruktur von Siedlung und anderweitig genutzter Fläche lässt eine vollständige Renaturierung bzw. Maßnahmen zur Strukturverbesserung nicht oder nur teilweise zu. Um die positiven (blau) und negativen (rot) Einflüsse hinsichtlich des guten ökologischen Zustandes zu verdeutlichen, gibt die kleine untere Bildgrafik mit blau und rötlicher Farbe Aufschluss. Im ersten Bild ist Nachfolgend auf den Ursprungsbereich eine abfallende blaue Markierung zu erkennen. Diese soll verdeutlichen, dass die positiven Einflüsse aus dem Ursprungsgebiet einen positiven Einfluss auf den schlechteren nachfolgenden Gewässerabschnitt haben, dieser Effekt ist aber in seiner Ausdehnung begrenzt. Inselelemente, Bereiche natürlichen Ursprungs oder künstlich veränderte Bereich mit naturnahem Charakter, zeigen ebenfalls einen (lokal) begrenzten positiven Einfluss auf die Gewässerstruktur. In diesem ersten Gesamtbeispiel hat die Strahlwirkung des Ursprungsabschnittes einen positiven Einfluss auf den weiteren Flussverlauf. Dieser endet aber in Höhe der angegebenen Siedlung. Wie weit die Strahlwirkung letztlich reicht, hängt im Wesentlichen von den Eigenschaften des Ursprungs und den Struktureigenschaften im weiteren Verlauf des Fließgewässers ab. Damit die Strahlwirkung aber auf weite Teile des Gewässers einen Einfluss hat, müssen neue Ursprungsabschnitte (Renaturierte Flussabschnitte) angelegt werden. Im Folgenden Beispiel war es möglich zwischen Siedlung und Querbauwerk, sowie vor der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche diese Re-Ursprungsabschnitte anzulegen.

Re-Ursprungabschnitte verbessern die ökologischen Zustand  (Bild: B. Heitmann)

Stromaufwärts haben diese Re-Ursprungsabschnitte nur einen relativ kleinen Einfluss auf die Gewässergüte und die Artenvielfalt im und am Gewässer. Die Strahlwirkung des ersten Re-Ursprungs stromabwärts wird zudem durch ein Querbauwerk begrenzt. Der zweite Re-Ursprung hingegen kann seine ganze positive Strahlwirkung in den nachfolgenden Gewässerabschnitt, der von Ackerbau geprägt ist, entfalten. Insgesamt können so durch die Verbesserungsmaßnahmen größere Bereiche mit positiven Einflüssen auf die Gewässer- und Strukturgüte geschaffen werden. Punktuelle Maßnahmen wirken sich demnach auch auf nachfolgende ungünstigere Gewässerabschnitte aus (Strahlwirkung).

Trotz der Maßnahmen in diesem Beispiel erreichen nicht alle Gewässerabschnitte den guten ökologischen Zustand. Weitere Maßnahmen sind daher zu treffen, um einen möglichst vollständigen positiven Einfluss des Gewässers erreichen zu können. Durch die Schaffung von Re-Ursprungsabschnitten ist das vorhandene Querbauwerk überflüssig geworden. Da der vorgelagerte Re-Ursprungsabschnitt mit seinen Auen nun maßgeblich zur Wasserregulierung bei Hochwasser beiträgt. Durch die Beseitigung des Querbauwerkes verlängert sich die Strahlwirkung dieses Ursprungsabschnittes deutlich und schließ an den nachfolgenden Ursprungsabschnitt an. Zusätzlich wurden vor der Siedlung und im Bereich der Ackerbaulichen Nutzung sog. Inselelemente eingefügt, die sozusagen Verbindungsglieder zwischen den Ursprungsabschnitten darstellen. Diese Inselelemente sich nicht gleichzusetzen mit renaturierten Gewässerabschnitten, sie können aber die positiven Eigenschaften zwischen den Ursprungsabschnitten überbrücken und in minderwertigen Gewässerabschnitten zu einer weiteren Steigerung der positiven Eigenschaften beitragen. Inselelemente sind demnach als punktuelle oder lokale Verbesserungsmaßnahmen anzusehen, die die positiven Eigenschaften der Ursprungsabschnitte verlängern und überbrücken können.

Inselelemente sind Verbindungsbereiche zwischen Re-Ursprung und Ursprungsabschnitte (Bild: B. Heitmann)

Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kann in vielen Fällen nur diese Strahlwirkung dazu beitragen, dass das Ziel, einen ökologisch guten Zustand der Gewässer zu erreichen, beitragen.

© B. Heitmann

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