Angler über Verordnung zum NSG erleichtert

Angler über Verordnung zum NSG erleichtert

Seit Freitag ist es amtlich, im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster ist die sog. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Dinkeltalung“ veröffentlich worden. Mit Spannung wurde beim Angelsportverein (ASV) Nienborg Dinkel e.V. auf die Veröffentlichung gewartet. Im Februar 2011 hatte der ASV zusammen mit dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. noch in zwei Stellungnahmen an die Bezirksregierung Münster das weiträumige Angelverbot im Entwurf kritisiert. Ob und wie die Bezirksregierung Münster aber die Sorgen der Angler berücksichtigen würde, war nicht vorherzusehen.

Jetzt können die Nienborg Angler aufatmen. Ein so drastisches Angelverbot, wie es noch im Entwurf zum NSG vorgesehen war, wird es nicht geben. Christian Schubert, Vereinsvorsitzender des ASV Nienborg, ist sichtlich erleichtert: „Wir können uns mit dem getroffenen Kompromiss, in der jetzt amtlichen Verordnung gut arrangieren. Es ist ein kleines Weihnachtsgeschenk für den Verein und mit Sicherheit keine böse Überraschung, die da auf uns zugekommen ist. Wir haben immer die Hoffnung gehabt, dass auch die Fischerei im Einklang mit dem Naturschutz weiterhin ihren Platz haben wird“, so Schubert.

Konkret sieht die Verordnung vor, dass das NSG nicht betreten werden darf, ausgenommen ist aber das Betreten des Uferbereiches zum Fischfang vom 01.08. bis 14.03..

Das Betretungs- und das damit verbundene Angelverbot vom 15.03. bis zum 31.07. gilt nach der Verordnung aber auch nur für den nordöstlichen Uferbereich, also die Uferseite, die vom Eper Damm zu erreichen ist. Vom 01.08. bis 14.03. ist der Fischfang hier weiterhin erlaubt, wenn gleich die Zuwegung für die Angler durch das allgemeine Betretungsverbot der Feuchtwiesen deutlich schwieriger wird. Der östliche Uferabschnitt darf ganzjährig nicht über die Feuchtwiesen betreten werden. Der Zugang zum nordöstlichen Ufer muss daher in der Zeit vom 01.08. bis 14.03. über die Uferrandstreifen von der Summermannsbrücke bzw. von Bevers Kolk erfolgen.

Ganz ausgenommen ist sehr zur Freude der Angler der südwestliche Uferbereich. Von dieser Seite darf ganzjährig das Gewässer zum Fischfang genutzt werden. Im Entwurf der Verordnung sollte der ganze westliche Uferbereich, von Summermannsbrücke bis kurz vor der Gemeindegrenze Epe, noch in den Schutzzeitraum eingeschlossen werden. (hei)
Das Amtsblatt der Bezirksregierung können Sie hier einsehen: Amtsblatt Nr. 49 der Bezirksregierung Münster, 09. Dez. 2011

Die Anlage 2 (Detailkarte) finden Sie unter diesem Link: Anlage 2 Dinkeltalung

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