Angler machen sich Sorgen
-aho- Heek-Nienborg. „Petri heil“ – diesen Gruß könnten die Mitglieder des ASV Nienborg Dinkel e.V. demnächst wohl noch seltener vernehmen. Jedenfalls wenn es nach dem jüngsten Entwurf der Bezirksregierung Münster bezüglich der Erweiterung des Naturschutzgebietes (NSG) „Dinkeltalung“ geht, der unter den Anglern des ASV für Unmut sorgt.
Demnach soll das vorhandene NSG in der Wexter Bauernschaft deutlich vergrößert werden. „Den Plänen der Bezirksregion, die Artenvielfalt im Naturschutzgebiet Dinkeltalung zwischen Nienborg und Epe zu fördern, steht unser 250 Mitglieder starke Verein, der sich in der Vergangenheit stets um die Natur bemüht hat, durchaus positiv gegenüber“, erklärt Christian Schubert, (re., 1. Vorsitzende des ASV Nienborg Dinkel e.V.) hofft aber dringlichst auf eine Nachbesserung dieses Entwurfes, „der die Fischereirechte stärker berücksichtigt, wie es auch im Landschaftsgesetz vorgesehen ist“.
Im Gegensatz erster Planungen der Bezirksregierung, in der nur der östliche Uferabschnitt der Dinkel als Schutzzone ausgewiesen war, umfasse die neuste Detailkarte 2011 nun auch die Einbeziehung des westlichen Uferbereiches und damit den gesamten unteren Dinkelabschnitt. „Im Klartext bedeutet dies, dass wir mehr als ein Drittel unserer fünf Kilometer langen Dinkel-Pachtstrecke in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Juli beidseitig nicht mehr betreten dürfen und damit die Fischerei nicht ausüben können“, so Schubert. „Mit einem einseitigen Betretungs- und Fischereiverbot am Ostufer während der Kernbrutzeit hätte der naturverbundene Verein sich noch gut arrangieren können“, so Schubert.
Wem aber gilt der ganze Aufwand? „Der Uferschnepfe, einem eleganten Watvogel, der international auf der Liste der bedrohten Tiere steht und in diesem Naturschutzgebiet zu finden ist. Uferschnepfen brüten direkt am Boden auf offenen einsichtigen Wiesen. Die zusätzliche Erweiterung der NSG-Grenze auf das Westufer ist aber vor dem Hintergrund der Biologie der Tiere nicht zu rechtfertigen, da diese Vögel sog. Galerieflüchter sind und ihre Nester nicht in der Nähe von hohen Bäumen – z.B im süd/östlichen Teil des Schutzgebietes zwischen Sümmermannsbrücke und Ende der Baumgalerie – oder abschüssigen Uferbereichen anlegen. Durch die Ausübung der Fischereirechte entlang des westlichen Dinkelufers wird das Schutzziel der Oberen Landschaftsbehörde nicht beeinträchtigt“, betont Benedikt Heitmann (li.) als Vertreter des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe.
Unverständnis herrscht bei den Anglern auch über den Schutzzeitraum. „Während die Viehbeweidung im NSG bereits ab dem 15. Juni wieder möglich ist, müssen die Angler, die lediglich den Grenzbereich des NSG begehen würden, weiter bis zum 31. Juli warten. Weiderinder dürfen also im NSG zwischen den Nestern der Uferschnepfe herum trampeln und uns ist nicht einmal der Aufenthalt und damit das Fischereirecht an der NSG-Grenze gestattet.“ bemängelt Schubert.
„Ein weiteres Problem ergibt sich auch an dem nachfolgenden Dinkelabschnitt der sich an das NSG anschließt. Dieser Gewässerteil, der nicht zum Schutzgebiet gehört, kann auf Grund, dass die einzige Zuwegung zu diesem Teil aber als Schutzzone ausgewiesen wird, nicht mehr erreichen werden“, fügt Klaus Holtkamp (Mitte, 2. Vorsitzender des ASV Nienborg Dinkel e.V.) an und macht deutlich, dass durch ein Betretungsverbot der Zuwegung auch die Ausübung der Fischerei im nicht geschützten Bereich der Dinkel nicht mehr möglich ist. „Demzufolge ist die Ausübung der Fischerei sogar an über 2 km Flussstrecke ab der Summermannsbrücke für rund 5 Monate verboten, so Holtkamp weiter.“
Die Vereinsvertreter machen in einer Stellungnahme an die Bezirksregierung deutlich, dass der Verein mit seinen ausgebildeten Gewässerwarten und Vereinsmitgliedern stets darum bemüht ist, Schaden vom Fließgewässer Dinkel und seinen umliegenden Ufer- und Uferrandbereichen abzuwenden.
„Der Verein ist in der Region und weit über die Landesgrenze hinaus für seine zahlreichen Naturschutzarbeiten bekannt. Zahlreiche Großprojekte, für die die Jugendgruppe des Vereins mehrfach den Bundes- und Landesnaturschutzwettbewerb gewonnen hat, zeugen von einem überdurchschnittlichen Einsatz des Vereins für die Belange der Natur“, betont Verbandsvertreter Heitmann.
„Ebenfalls konnten nur durch die aufmerksamen Angler des ASV in der Vergangenheit Schadensereignisse in der Dinkeltalung verhindert und/oder gemindert/beseitigt werden. Unsere Mitglieder sind durch die Naturbeobachtung oftmals die Ersten, die negative Veränderung am Dinkelgewässer beobachten und die notwendigen Schritte zum Schutz der Natur und insbesondere zum Schutz des Gewässersystems Dinkel einleiten“ fügt Schubert an. Damit der Verein auch künftig dieser Verantwortung nachkommen könne, habe man der Bezirksregierung Münster eine Stellungnahme zukommen lassen (die der Verein ebenfalls auf seiner Homepage www.asv-nienborg.de veröffentlicht hat), um auf eine Nachbesserung des Entwurfes aufmerksam zu machen. (WN 13.02.2011)
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