Elektrofischen

Elektrofischen

Das Elektrofischen ist in der Fischerei eine unentbehrliche Methode zur Bestandsregulierungen, Bestandserhebungen, Bestandsbergungen, Beweissicherungen oder für Laichfischfänge geworden. Früher wurden die zu untersuchenden Gewässer mit der Hand oder von Booten aus mit Netzen abgefischt. Das Elektrofischen hat diese arbeitsaufwendige Registrierung der Fischarten ersetzt und einfacher gemacht. In kleinen Bächen ist das Elektrofischen vom Uferrand aus möglich, in größeren Gewässern geschiet dies vom Boot aus.

Doch wie funktioniert das Elektrofischen ?
Im Wasser wird eine Spannung mit Gleichstrom erzeugt. Das wird mit Hilfe eines Minuspols (Kathode) und eines Pluspols (Anode) erreicht. Die Kathode schwimmt, meist vom Boot aus, im Wasser, die Anode ist am speziellen Kescher des Elektrofischers angebracht. Hält der Elektrofischer nun seinen Kescher in das Wasser, wird der Stromkreis geschlossen und die Fische werden durch die erzeugte Spannung an den Kescher geführt und gleichzeitig betäubt. In der kurzen Zeit, in der sich die Fische in diesem Betäubungszustand befinden, kann man sie einfach mit einem Kescher dem Wasser entnehmen. Den Strom für das Elektrofischgerät erzeugt in der Regel ein Stromaggregat, welches im Boot platziert ist.

Elektrofischen (Foto. B. Heitmann)Die betäubten Fische können so einfach eingefangen, bestimmt und untersucht werden. Diese Art der Bestandserhebung ist für Besatzmaßnahmen sehr wichtig, da Fangblätter und Hegefischen nur unzureichende Informationen über die Fischvielfalt im Gewässer geben. Durch das Elektrofischen können auch gezielt kranke oder massenhaft vorkommende Fische aus einem Gewässer entnommen werden. Zudem werden mit Hilfe der Elektrofischerei Laichfische gefangen, um seltenere Arten gezielt zu vermehren.

Die Fische nehmen nach Aussagen von Fachleuten durch das Elektrofischen  keinen Schaden, da die Betäubungszeit der Fische ist relativ kurz und die Spannung gering ist. Die Arbeit mit dem Elektrofischgerät ist ausschließlich ausgebildeten Fachleuten vorbehalten und bedarf einer Genehmigung der zuständigen Fischereibehörde.  

Bilder: B. Heitmann

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