Gefahr für die Edelkrebse

Gefahr für die Edelkrebse

Gefährdung des heimischen Edelkrebses durch gebietsfremde Flußkrebsarten

Der Edelkrebs (Astacus astacus) ist die einzige ursprünglich heimische Flußkrebsart in Westfalen. Noch in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhundertskonnte man diesen Krebs in nahezu jedem Gewässer in großer Anzahl finden. Aufgrund seines schmackhaften Fleisches wurde er früher ausgiebig fischereilichgenutzt. Diese ehemals reichen Bestände sind jedoch in den letzten Jahrzehnten bis auf äußerst wenige und hochgradig gefährdete Restvorkommen erloschen.

Der Edelkrebs muss daher heute in der bundesweiten Roten Liste in der Kategorie 1 -vom Aussterben bedroht- geführt werden. Anfänglich waren für diesen dramatischen Bestandsrückgang in erster Linie der naturferne Ausbau vieler Gewässer, die starke Belastung des Wassers mit Schadstoffen sowie das Auftreten einer neuen, für den Edelkrebs tödlichen Seuche (Krebspest) verantwortlich zu machen.

Im Laufe dieses Jahrhunderts kam jedoch als weitere Bedrohung die zunehmende Verbreitung fremder, durch den Menschen in Mitteleuropa eingebürgerter Flußkrebsarten hinzu. Die gebietsfremden Arten sind durchweg konkurrenzstärker als der heimische Edelkrebs, d.h. sie verdrängen diesen bei gleichzeitigem Auftreten aus seinem angestammten Lebensraum. Zusätzlich können die eingeführten Arten als Träger und damit Überträger des Krebspesterregers fungieren, oftmals ohne selbst zu erkranken.

Edelkrebse (Foto: B. Heitmann)Mittlerweile kommen mindestens vier gebietsfremde Flußkrebsarten in den mitteleuropäischen Binnengewässern vor: Der ursprünglich aus Südosteuropa stammende Galizische Sumpfkrebs (Astacus leptodactylus) sowie die drei nordamerikanischen Arten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) und Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii). Alle vier Arten konnten auch in Westfalen nachgewiesen werden. Insbesondere kommt der Kamberkrebs in vielen Gewässern vor und ist mit Abstand die häufigste Flußkrebsart in der Region Westfalen. Im Gegensatz zu den Anfangszeiten der Einbürgerung fremder Flußkrebsarten, in denen ökonomische Interessen im Vordergrund standen (Ersatz für den ehemals wirtschaftlich hochinteressanten Edelkrebs), werden die nichtheimischen Flußkrebse heute meist unwissentlich oder in der Absicht, einer vermeindlich schützenswerten Tierart etwas Gutes zu tun, durch den Menschen weiterverbreitet.

Edelkrebs (Foto: B. Heitmann)Es sollte aber jedem von uns bewußt sein, dass ein Aussetzen bzw. Umsetzen gebietsfremder Flußkrebse -abgesehen davon, dass dies gemäß NRW-Fischereiordnung unzulässig ist- als Initialbesatz für eine weitere Population dieser Tiere wirken kann. Die dadurch forcierte Ausdehnung der Bestände wird es dem Edelkrebs immer schwerer machen, in geeigneten Gewässern wieder Fuß zu fassen. Dies ist um so bedauerlicher, als es aufgrund zunehmender Erfolge bei der Gewässersanierung schon jetzt und in Zukunft wohl vermehrt wieder Gewässer gibt, die unserer einzigen heimischen Flußkrebsart einen passenden Lebensraum bieten könnten.

Um die weitere Ausbreitung fremder Flußkrebse nicht zu fördern, sollten daher von allen Anglern die folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:

– Krebse aus Aquarien und Gartenteichen niemals in der freien Natur aussetzen. Da Flußkrebse ohne weiteres auch Strecken über Land zurücklegen können, sollten die Tiere am besten nicht im Gartenteich gehalten werden.

– Bei einem Vorkommen von Flußkrebsen in der freien Natur keine Tiere entnehmen, um sie in ein anderes Gewässer umzusetzen.

Steinkrebs (Foto: B. Heitmann)– Fischbesatz hat sich als eine mögliche Quelle des Einschleppens von Flußkrebsen erwiesen. Neben den Anglern sollten daher auch die Fischzüchter darauf achten, dass sich unter den Besatzfischen und im Transportwasser keine Krebse befinden. Insbesondere die jungen Flußkrebse sind aufgrund ihrer Größe und der unauffälligen Färbung nur bei genauerem Hinschauen zu erkennen.

– Besteht der Wunsch, ein geeignetes Gewässer mit Edelkrebsen zu besetzen, so sollte zuerst geklärt werden, ob es in der näheren Umgebung Wildbestände gibt, aus denen eine kontrollierte und genehmigungspflichtige Entnahme von Besatztieren möglich ist. Hierzu kann z.B. die obere Fischereibehörde bei der Bezirksregierung Auskunft geben. Ist dies nicht möglich, sollten Tiere nur aus einwandfreien kommerziellen Quellen bezogen werden. Eine eigenmächtige Entnahme von Edelkrebsen aus der Natur ist rechtlich unzulässig. Außerdem besteht hierbei die Gefahr der Verwechselung mit einer gebietsfremden Flußkrebsart.

Bei Beachtung dieser Hinweise besteht eine Chance, dass der Edelkrebs in Zukunft wieder zahlreicher in unseren Gewässern zu finden sein wird und somit vor dem Aussterben bewahrt werden kann.

Quelle: Angler heute 13/1998
Author: Carsten Burk
Herrausgeber: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.

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