Keine neue Kormoran-Verordnung für NRW

Keine neue Kormoran-Verordnung für NRW

Eine Neuauflage der Kormoranverordnung in NRW wird es vorerst nicht geben. Der Umweltausschuss im Düsseldorfer Landtag hat in seiner Sitzung am 16. Februar einen entsprechenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Artenschutz für alle Tiere – Neuauflage der Kormoran-Verordnung schnell umsetzen“ mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS abgelehnt.

Rainer Deppe, Sprecher der CDU-Fraktion im Umweltausschuss, sieht vor allem ideologische Gründe für die Ablehnung: „Für die Grünen hört der Natur- und Artenschutz scheinbar an der Wasseroberfläche auf. Für die CDU-Landtagsfraktion steht hingegen fest: Fische und Vögel sind gleichermaßen schutzwürdig.“

Das Thema Kormoranverordnung ist für NRW nicht neu, es gab bereits unter CDU-FDP Regierung eine entsprechende Verordnung, die darauf angelegt ist, die Äsche als bedrohte Tierart zu schützen. Der Kormoran, als nicht bedrohte Tierart ist in der Lage durch seinen enormen Fraßdruck die Existenz dieser Fischart stark zu gefährden.

„Nordrhein-Westfalen wird jetzt zu einer Insel für Kormoran“, so Deppe, da in fast alle anderen Bundesländer eine entsprechende Verordnung in Kraft ist. Dem Umweltminister Remmel wirft Deppe „schönen Worte von Artenvielfalt, Tierschutz, Biodiversität“ vor, „Wenn es aber darum geht, den Worten auch Taten folgen zu lassen, geht der Minister auf Tauchstation“.

Zur Sitzung des Umweltausschusses im Düsseldorfer Landtag sind auch über 60 Angler und die Vertreter der drei Fischereiverbände Nordrhein-Westfalens gefolgt. Wenn auch viele der Angler den Sitzungsverlauf im stehen verfolgen mussten, wollten sie Präsents zeigen. Nach der Abstimmung des Ausschuss zeigten sich die Angler aber sichtlich enttäuscht.

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