Update Zeltlagerersatzprogramm

Update Zeltlagerersatzprogramm

Donnerstag um 6.00 Uhr in der Frühe, ging es mit unserer Jugendgruppe nach Steinbild an die Ems, ein für den Angelverein Nienborg sehr bekannter Ort.

Unter dem Motto „ohne Mampf kein Kampf“ ging es ans aufbauen des Tageslager,anschließend gemeinsames Frühstück, Angeln und Ausklang am Grill.Ein rundum schöner Angeltag an der Ems, das Wetter war top und die Fische haben mitgespielt.

Am Freitag ging es gemeinsam in die Niederlande nach Reutum an die Put and Take Teichanlage Wild. Unter dem Motto „geht auf die Jagd nach dem Abenteuer“ waren die Erwartungen sehr hoch gesteckt und sind dann auch voll erfüllt worden.Mit 1,57 Meter war der größte Stör nur 8 cm kleiner als sein Fänger, auch hier kann man nur sagen, ein rundum schöner Angeltag, das Wetter war top und die Fische haben auch hier mitgespielt.

Am frühen Abend ging es zurück zum AV Heim, wo in geselliger Runde, der Tag am Grill sein Ausklang fand.

Natürlich alles unter den aktuellen Coronaregeln. GGG

Zeltlager Ersatzprogramm

Zeltlager Ersatzprogramm

leider musste auch dieses Jahr unser traditionelles Zeltlager coronabedingt ausfallen.

Damit wir dennoch mit unserer Jugendgruppe etwas starten können, haben sich die Jugendbetreuer ein 4 tägiges abwechslungsreiches Ersatzprogramm von Donnerstag den 5.8 bis zum Sonntag den 8.8 einfallen lassen.

Am Donnerstag den 5.8 gemeinsames Fischen an der Ems,treffen um 6.00 Uhr am AV Heim zur gemeinsamen Abfahrt.

Am Freitag den 6.8 gemeinsames Fischen bei Wild in Holland (Angelteich u.a mit große Störe und Karpfen),treffen um 12.00 Uhr am AV Heim zur gemeinsamen Abfahrt.

Am Samstag den 7.8 gemeinsames Fischen am Heeker Bültsee, ab nachmittags kleines Schützenfest am AV Heim, Übernachtung am Angelheim,treffen um 10.00 Uhr am AV Heim zur gemeinsamen Abfahrt.

Am Sonntag gemeinsames Frühstück mit Ausklang.Für Fragen stehen euch unsere Jugendbetreuer zur Verfügung.

Für Essen und Getränke sorgen die Betreuer, gutes Wetter müsst ihr mitbringen.

Natürlich alles unter den aktuellen Coronaregeln.

Neuer Vorbereitungskurs beginnt am 22. August 2021, Anmeldungen absofort möglich

Neuer Vorbereitungskurs beginnt am 22. August 2021, Anmeldungen absofort möglich

Der Angelverein Nienborg bietet ab So. 22.08.2021 einen Vorbereitungskurs für die Fischereiprüfung an. Auch nicht Vereinsmitglieder können daran teilnehmen. Der Kurs beginnt um 19 Uhr im Anglerheim in der Niestadt in Nienborg.
Da aus Platzgründen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, muss eine Voranmeldung erfolgen. Anmeldungen nimmt der Kursleiter Günter Hörbelt telefonisch 02568-2491 ab 18 Uhr oder via Mail ghoerbelt@web.de entgegen.

Sie erhalten innerhalb des Vorbereitungskurses eine fundierte und qualifizierte Ausbildung über die sechs Fachgebiete des theoretischen Prüfungsteils Gesetzeskunde Allgemeine Fischkunde Spezielle Fischkunde Natur- und Tierschutz Gewässerkunde & Fischhege Gerätekunde sowie des praktischen Prüfungsteils (Artenkenntnis der in Deutschland vorkommenden Fische, Krebse, Neunaugen sowie das waidgerechte Zusammenstellen von Angelgeräten für den Fischfang (10 verschiedene Angelruten). Alles nach der neuen Prüfungsverordnung. Wir stellen die nötigen Unterrichtsmaterialien und bereiten Sie intensiv auf die Fischerprüfung vor. Dazu gehören u.a. die Verordnung über die Fischerprüfung mit dem Fragenkatalog sowie spezielle Fisch-Lernbilder.

Der Vorbereitungskurs endet mit der Abnahme der Fischerprüfung durch die Untere Fischereibehörde. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer am Prüfungstag das 13. Lebensjahr vollendet hat. Die Kursgebühren betragen insgesamt 130,- €. (Kurs +Prüfungsgebühr + Materialien)

AV Jugendangeln in Zwillbook

AV Jugendangeln in Zwillbook

Am vergangenen Sonntag fuhr unsere Jugendgruppe unter Coronabedingungen mit Ihren Betreuern nach Zwillbook zum Forellensee.
Petrus sorgte für durchwachsenes Herbstwetter und unsere Jugendgruppe für den guten Fischfang.
Es war ein rundum gelungener Angeltag der wiederholt werden soll.

17.000 Quappen für Gewässer im Münsterland

17.000 Quappen für Gewässer im Münsterland

Am 13. Mai erfolgte ein erneuter Besatz mit Quappen in Gewässern im Westmünsterland.

Insgesamt 17.000 vorgestreckte Quappen (3 – 5 cm) wurden an zahlreichen Stellen in Dinkel, Berkel, Vechte und Steinfurter Aa eingesetzt. Finanziert wird der Besatz durch eine Spende der HIT Umwelt- und Naturschutz Stiftungs-GmbH, ergänzt durch Fördermittel aus der Fischereiabgabe, also Geldmitteln aus der Anglerschaft selbst. Die Wiederansiedlungsmaßnahme erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung der dortigen Angelvereine.Die Quappe war ursprünglich in NRW weit verbreitet. Gewässerverschmutzungen, Begradigungen und der Bau von Wehren und Wasserkraftanlagen haben ihre Bestände aber rapide schrumpfen lassen. Die jetzt eingebrachten Tiere stammen aus einem Nachzuchtprogramm, das auf Restbeständen von Quappen aus der Lippe gründet. Die Nachzucht selbst erfolgt beim Fischereibetreib des Ruhrverbandes am Möhnesee.
Bereits im letzten Jahr erfolgte ein erster Besatz in Berkel und Vechte. Bei einer Fischbestandsuntersuchung in der Berkel in diesem Frühjahr konnten bereits mehrere dieser Besatzfische nachgewiesen werden. Erfreulicherweise waren sie bereits enorm gewachsen und hatten eine Körperlänge von etwa 25 cm erreicht!
Seit diesem Jahr gibt es behördliche Ausnahmegenehmigungen, die die Entnahme von Quappen durch Angler für den Verzehr in beschränktem Umfang in ausgewählten Gewässern erlauben. Voraussetzung ist, dass sich die Angelvereine aktiv um die Wiederansiedlung der Quappe durch Besatzmaßnahmen bemühen. Es dürfen aber maximal 2 Fische pro Tag entnommen werden. Ferner gibt es eine Schonzeit vom 15. Dezember bis 28. Februar und ein Mindestmaß von 35 cm. Alle gefangenen Quappen müssen außerdem gemeldet werden, um den Erfolg der Wiederansiedlung dokumentieren zu können. Hierfür hat der LFV Westfalen und Lippe e. V. eigens eine Smartphone-App entwickelt, die für Android- und Apple-Geräte kostenfrei auf den entsprechenden Plattformen zur Verfügung steht.
Die Wiederansiedlung der Quappe in NRW belegt eindrucksvoll, dass eine fischereiliche Nutzung dem Gewässer- und Artenschutz nicht entgegensteht! Vielmehr ist nur durch diese Verbindung ein nachhaltiger Artenschutz möglich.

Quelle : LFV Westfalen und Lippe e. V.

https://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/quappenbesatz_13.05.2020.php

Gemeinschaftsfischen und Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung sind wieder möglich!

Gemeinschaftsfischen und Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung sind wieder möglich!

Nach der aktualisierten Coronaschutzverordnung vom 11. Mai sind nun weitere Verbote aufgehoben worden.

Dazu zählen nach § 9 dieser Verordnung weitreichende Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsports. Deshalb sind nun auch Gemeinschaftsfischen wieder möglich, natürlich unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltenspflichten. Aus diesen ergeben sich für das Angeln selber zwar keine Beschränkungen, aber Beginn und Abschluss der Gemeinschaftsfischen sollten so organisiert werden, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Wir zählen dabei auf den Einfallsreichtum der Vereine und freuen uns über einen weiteren Schritt in die Normalität.
Die o. g. Verordnung regelt in § 7 auch den Umgang mit externen, außerschulischen Bildungsangeboten u. a. von privaten Einrichtungen und Organisationen. Darunter fallen auch Vereine. Demzufolge sind unter Beachtung der Auflagen auch Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung wieder möglich. Nach unserer Erkenntnis und aufgrund eines Erlasses aus dem Umweltministerium werden einige untere Fischereibehörden bereits im Juni wieder Fischerprüfungen abnehmen. Bitte erkundigen Sie sich in dem jeweiligen Kreis nach dem Verfahren.
Diese Hinweise wurden mit dem zuständigen Referenten im Umweltministerium abgestimmt und gelten analog zur Laufzeit der aktuellen Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 25. Mai.
Für alle Angler gilt: Angeln ist erlaubt! Bitte beachten Sie das geltende Abstandsgebot und schützen Sie auf diese Weise sich selbst und andere Menschen.

Quelle : LFV Westfalen und Lippe e. V.

https://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/coronanews_11.05.2020.php

Hinweise zur Ausübung der Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen während der Covid-19-Pandemie

Hinweise zur Ausübung der Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen während der Covid-19-Pandemie

Die Angelfischerei als individuelleFreizeitbeschäftigung ist in Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie grundsätzlich weiter möglich. Das Angeln an den Gewässern bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Nutzung natürlicher Ressourcen für die eigene Ernährung. Zu beachten ist hierbei insbesondere das weitreichende Kontaktverbot, das zum 23. März 2020 mit Veröffentlichung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) in Kraft getreten ist.

Demnach sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten. Ausgenommen hiervon ist die Zusammenkunft von Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Beglei-tung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Untersagt sind daher auch Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Versammlungenin Angelvereinen und an Angelgewässern.

Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Kontaktverbot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Vereinsheime von Angelvereinen müssen zur Aufrechterhaltung des Kontaktverbotes geschlossen bleiben. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtun-gen ist ebenfalls untersagt.

An kommerziellen Angelanlagen („Angelparks, Forellenseen“) werden Forellen als hochwertiges Lebensmitteldurch Aquakulturunternehmen direkt vermarktet. Personen mit gültigem Fischereischein können dort Forellen für den Eigenbedarf fangen und verwerten diese.

Unter Einhaltung der oben genanntenRahmenbedingungen fallen die kommerziellen Angelanlagen ebenfalls nicht unter die Verbote der § 3 Absatz 1 Satz 2 CoronaSchVO, sondern sind für die Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Betrieben gemäß §5 Absatz 1 Satz 1 CoronaSchVO grundsätzlich weiter zulässig.

Der Erlass weitergehenderSchutzmaßnahmen nach § 13 CoronaSchVO oder Betretungsverbote bzw. Verbote weiterer Verhaltensweisen für bestimmte öffentliche Orte nach § 12 der CoronaSchVO bleiben hiervon unberührt.

(Quelle)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialesund das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben mitgezeichnet.

Gez. Im Auftrag
Dr. Leifer

Jugendfahrt zur Fisch und Fang

Jugendfahrt zur Fisch und Fang

Am Sonntag ging es mit der Jugendgruppe und den Betreuern mit dem Zug auf nach Dortmund.
Ziel war die Angelmesse Fisch und Fang.
Nach dem Besuch der Angelmesse und einem längeren Aufenthalt am Stand des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe, besuchten wir noch die Jagd und Hund.
Es war rundum ein gelungener und schöner Tag, vielen Dank den Betreuern, die uns unterstützt haben.

Einladung zur Jahreshauptversdammlung 2020

Einladung zur Jahreshauptversdammlung 2020

Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder zu der am Sonntag, den 16. Februar 2020 um 10.00 Uhr stattfindenden Jahreshauptversammlung recht herzlich in das Anglerheim ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung und Eröffnung                               
  2. Totenehrung                                                          
  3. Verlesen der Tagesordnung                                    
  4. Jahresrückblick, Tätigkeitsberichte                                          
  5. Kassenbericht, Kassenprüfungsbericht                                
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Vorstandswahlen , -Stellv. Vorsitzender, -Stellv. Jugendwart, -Gewässerwart, -Beisitzer, – Kassenprüfer
  8. Vereinsmeister 2019 und Jubilare
  9. Termine 2020
  10. Verschiedenes                                                  

Anträge für die Jahreshauptversammlung können nur in schriftlicher Form bis zum 08.02.2020 beim Vorstand eingereicht werden. Bitte die Fischereierlaubnisscheine 2019  wieder abgeben.

Im Anschluss an die Versammlung findet ein „Frühschoppen“ für alle Teilnehmer statt.

Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil

               Christian  Schubert

      1.  Vorsitzender

SPORTFISCHERPRÜFUNG

SPORTFISCHERPRÜFUNG

Der neue Kurs   „Vorbereitungslehrgang auf die Sportfischerprüfung“

beginnt am Sonntag 01. März 2020 in Nienborg im Anglerheim um 19.00 Uhr.

Eine rechtzeitige Voranmeldung ist nötig, da die Teilnehmerzahl auf 16 Personen begrenzt ist. Telefon:  02568 / 2491 (ab 18 Uhr) oder per Email  ghoerbelt@web.de

Sie erhalten innerhalb des Vorbereitungskurses eine fundierte und qualifizierte Ausbildung

über die sechs Fachgebiete des theoretischen Prüfungsteils

Gesetzeskunde                         Allgemeine Fischkunde                         Spezielle Fischkunde

Natur- und Tierschutz               Gewässerkunde  &  Fischhege            Gerätekunde

sowie des praktischen Prüfungsteils   (Artenkenntnis der in Deutschland vorkommenden Fische, Krebse, Neunaugen sowie das waidgerechte Zusammenstellen von  Angelgeräten für den Fischfang (10 verschiedene Angelruten). Alles nach der neuen Prüfungsverordnung.

Wir stellen die nötigen Unterrichtsmaterialien und bereiten Sie intensiv auf die Fischerprüfung

vor. Dazu gehören u.a. die Verordnung über die Fischerprüfung mit dem Fragenkatalog

sowie spezielle Fisch-Lernbilder.

Der Vorbereitungskurs endet mit der Abnahme der Fischerprüfung durch die Untere Fischerei-behörde des Kreises Steinfurt Mitte Mai 2020.

Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer am Prüfungstag das 13. Lebensjahr  vollendet  hat.

Die Kursgebühren betragen insgesamt 135,- €.  (Kurs +Prüfungsgebühr + Materialien)

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