Setzkescherverwendung
Wichtige Hinweise für eine tierschutzgerechte Lebendhälterung von Fischen im Setzkescher
10-Punkte-Plan des ASV zur Verwendung des Setzkescher (Auszug aus der Gewässerordnung):
1. Die Verwendung des Setzkeschers ist nur zulässig, wenn er nicht durch landesrechtliche Regelungen oder Bestimmungen im Fischereierlaubnisschein verboten ist. Für die Verwendung muss ein vernünftiger Grund vorliegen.
2. Um die Belastungen des Fisches im Setzkescher so gering wie möglich zu halten und um Stress zu vermeiden sind folgende Punkte für die Setzkescherkonstruktion zu beachten: