Fischereischein
Einen im umgangssprachlichen Gebraucht bezeichneten „Angelschein“ gibt es in der Form nicht. Um den Fischfang an einem Gewässer ausüben zu dürfen, benötigt der zukünftige Angler einen Fischereischein. Der Fischereischein kann allerdings nur beantragt werden, wenn der Antragsteller mit dem Prüfungszeugnis die bestandene Fischerprüfung nachweisen kann. Der Fischereischein wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.
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