Presseerklärung des LFV zum Aalverzehrverzicht des LANUV

Presseerklärung des LFV zum Aalverzehrverzicht des LANUV

In seiner Pressemitteilung vom 16.07.2012 empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), auf den Verzehr von selbstgefangenen Aalen aus nordrhein-westfälischen Gewässern zu verzichten. Grundlage dieser weitreichenden und umfassenden Empfehlung ist eine Untersuchung zur Belastung von Aalen aus den Unterläufen einiger Flüsse in NRW. (…)

Die Fokussierung der Landesbehörde auf die Unterläufe industriell genutzter Flüsse rechtfertigt nach Meinung des Landesfischereiverbandes nicht einen generellen Verzicht auf den Fang und die Verwertung von Aalen, so der LFV Westfalen und Lippe e.V.. Weitere Untersuchungen z. B. in den Kanälen oder in den Mittelläufen (Barbenregion) der Fließgewässer müssen erfolgen, um weitere Erkenntnisse zur Belastungssituation zu gewinnen. Das ist aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und des Artenschutzes unerlässlich.

Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe wird Aale aus den Verbandsgewässern, insbesondere westdeutsches Kanalnetz und Lippe in den Kreisen Recklinghausen und Unna, fangen und auf eigene Kosten untersuchen, um schnellstmöglich eine zuverlässige Aussage zur Belastung von Aalen mit Dioxin und dioxinähnlichen PCB in diesen Gewässerabschnitten treffen zu können.

Unsere Angler werden umgehend über den Bericht des LANUV sowie über weitere Ergebnisse und daraus abzuleitende Verzehrempfehlungen informiert.

Die vollständige Pressemitteilung lesen sie hier: Pressemitteilung des LFV

(Quelle: LFV Westfalen und Lippe e.V., PE vom 17.07.2012)

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