Giebel

Giebel

Giebel erreichen eine Größe von 15-35 cm und ein Gewicht bis zu 3 kg. Der Giebel hat einen gestreckten, mehr oder weniger hochrückigen Körper, der seitlich abgeflacht ist. Die 17- bis 25-strahlige Rückenflosse ist hoch und hat einen geraden oder nach innen gewölbten Rand. Die Afterflosse hat  8-11 Strahlen. Die Schwanzflosse zeigt eine deutliche Einbuchtung. Der Giebel hat große Schuppen; 28-32 liegen entlang der Seitenlinie. Der Rücken ist hellbraun, Flanken und Bauch sind gelblich gefärbt und glänzen silbrig. Das Bauchfell ist schwarz.

Ökologische Ansprüche: Der Giebel ist ein Standfisch stehender und langsam fließender Gewässer mit weichem Grund und reichen Wasserpflanzenbeständen. Er ernährt sich von wirbellosen Bodentieren (Würmer, Schnecken, Muscheln, Insektenlarven).

Giebel (Foto: B. Heitmann)Die Laichzeit fällt in die Zeit von Mai – Juli. Die Eier (ca. 160.000 – 380.000/Weibchen) werden in mehreren Portionen an Wasserpflanzen abgelegt.
In Europa existieren Giebelpopulationen, die nur aus weiblichen Tieren bestehen. Dies beruht auf der Fähigkeit zur Gynogenese (Form der Jungfernzeugung). Die Weibchen lassen die Eier vom Sperma anderer Cyprinidenarten „induzieren“. Hierdurch kommt es zu einer Entwicklung des Eies, allerdings ohne eine Verschmelzung mit der fremden Erbinformation. Die sich entwickelnden Fische sind alle weiblich.

Vorkommen in Europa: Die ursprüngliche Heimat des Giebels liegt in Ostasien und Sibirien. Er ist durch den Menschen inzwischen weit verbreitet worden. In Japan und China werden seit über 1000 Jahren besondere Varianten des Giebels gezüchtet (Goldfisch, Schleierschwanz, Löwenkopf, etc.), die seit einiger Zeit auch in Europa gehandelt werden. Angaben über die frühere Verbreitung dieser Art in Nordrhein-Westfalen liegen nicht vor. 1991 waren 18 Fundorte bekannt, die sich alle auf größere Gewässer beziehen. Die meisten Vorkommen beruhen auf unkontrollierte Besatzmaßnahmen.

Gefährdung: Für diese nicht einheimische (allochthone) Art ist eine Gefährdung definitionsgemäß nicht gegeben.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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