An stehenden und langsam fließenden Gewässern sind die Stockenten zu Hause. Zahlreiche Tiere finden sind meist in Gewässern von öffentlichen Grünanlagen. Nahrung steht dort fast immer zur Verfügung, da das Enten füttern mit Brot von Passanten immer noch aktiv praktiziert wird. Die vermeintliche Tierliebe schadet den Tieren aber i.d.R. mehr als es ihnen nützt. Die natürliche Nahrungsaufnahme von pflanzlicher und tierischer Nahrung wird durch das Brotfüttern beeinträchtigt. Zudem Fördert das Einbringen von Brot die Gewässereutrophierung erheblich.
Bis heute gibt es weder für Deutschland einschließlich seiner Meeresgebiete noch für Österreich nationale oder staatenübergreifende Fischverbreitungskarten (ausgenommen für die so genannten FFH-Anhangsarten: STEINMANN & BLESS 2004). In den letzten Jahren ist das Interesse an Daten zur Biologie und Verbreitung von Fischen sowohl im Meer als auch im Süßwasser jedoch allgemein stark gestiegen. In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL (EG-WRRL 2000) spielen Fische als Bioindikatoren für den ökologischen Gewässerzustand eine bedeutende Rolle, in der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG 1992) werden Fische als zu schützende Arten ausdrücklich genannt; Biodiversitätskonvention, Gewässerrenaturierungen, Monitoring, fischereiliches Management und nicht zuletzt neue Erkenntnisse in der Taxonomie sind weitere Gründe für einen hohen Bedarf an der Verbreitung aktueller ichthyologischer Daten.
Bis heute gibt es weder für Deutschland einschließlich seiner Meeresgebiete noch für Österreich nationale oder staatenübergreifende Fischverbreitungskarten (ausgenommen für die so genannten FFH-Anhangsarten: STEINMANN & BLESS 2004). In den letzten Jahren ist das Interesse an Daten zur Biologie und Verbreitung von Fischen sowohl im Meer als auch im Süßwasser jedoch allgemein stark gestiegen. In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL (EG-WRRL 2000) spielen Fische als Bioindikatoren für den ökologischen Gewässerzustand eine bedeutende Rolle, in der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG 1992) werden Fische als zu schützende Arten ausdrücklich genannt; Biodiversitätskonvention, Gewässerrenaturierungen, Monitoring, fischereiliches Management und nicht zuletzt neue Erkenntnisse in der Taxonomie sind weitere Gründe für einen hohen Bedarf an der Verbreitung aktueller ichthyologischer Daten.
Das Schleppfischen scheint von außen betrachtet eine einfache, zum Teil auch langweilige Angelmethode zu sein. Dabei gibt es aber viele Aspekte zu beachten, damit sich der gewünschte Fangerfolg einstellt. Angesprochen ist hier nicht die Vielzahl von verschiedenen Ködern die zum Einsatz kommen können, sondern die grundlegende Technik. Dazu zählt vor allem die Geschwindigkeit mit der das Boot gesteuert wird, in welchen Tiefen gefischt wird, wie der Gewässergrund strukturiert ist und wie der Köder sich im Wasser bewegt.
An dieser Stelle möchten wir auf eine Broschüre des Landessportbundes NRW hinweisen. Wie soll ich mich verhalten? 50 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Recht und Versicherungen erklären dem Leser in welchen Situationen sich Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Jugendleiter/-innen und Betreuer/-innen wie verhalten sollen. Lesen Sie hier die Broschüre: WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN?
Vorwort zur Broschüre:
Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,
geflügelte Worte wie „Der Übungsleiter steht immer mit einem Bein im Gefängnis“ regen immer wieder die Diskussion über Fragen der Rechte, Pflichten und der Verantwortung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern an. Diskussionen wie auch Publikationen – vor allem in der Boulevardpresse – lösen darüber hinaus Unsicherheiten aus, die Übungsleiter/innen belasten. Basis hier für ist dabei häufig Unwissenheit über die genauen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben sowie fehlende Informationen über den Versicherungsschutz.
Querbauwerke haben erhebliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie: Der Lebensraum der aquatischen Fauna wird in Stau- und Ausleitungsstrecken gravierend verändert. Die flussaufwärts gerichtete Durchgängigkeit wird behindert oder unterbrochen. Wassernutzungsanlagen können zusätzlich die flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit beeinträchtigen und abwandernde Fische schädigen.
Der von der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geforderte „gute ökologische Zustand“ kann ohne die Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht erreicht werden. Die Auswirkungen von Staustrecken im Bereich von Querbauwerken sind kritisch zu überprüfen. Zudem verlangt die FFH-Richtlinie, dass in den Natura 2000-Gebieten Belastungen vermieden werden und Verschlechterungen nicht eintreten dürfen. Diese gewässerökologische Aufgabe steht im Spannungsfeld mit gesellschaftlich erwünschten Gewässernutzungen wie Energiegewinnung, Trinkwasserversorgung, Freizeit und Erholung oder der Landschaftsästhetik. Die hohe Zahl der Querbauwerke in den Gewässern von Nordrhein-Westfalen (NRW) muss im Zuge der gewässerökologischen Sanierung reduziert werden. Neue Nutzungen sind künftig grundsätzlich nur an bestehenden Querbauwerken möglich.
Das Kunstköderfischen erfreut sich stetiger Beliebtheit. Zahlreichen Kunstköder kommen hier zum Einsatz. Beliebtester Kunstköder ist mit Abstand der Gummifisch. Unzählige Farben und Formen sind im Angelfachgeschäft zu erwerben, dabei ist die Form der Gummifische nicht immer passend für die zur Verfügung stehenden Jig-Köpfe. Gerade bei längeren Grummifischen ist die Gefahr von Fehlbissen sehr hoch, wenn kurze Haken verwendet werden.
Der Wirbel- oder Klammerknoten ist der einer der am häufigsten geknüpften Knoten bei der Angelfischerei. Vor allem zum Verbinden von Wirbeln (Karabiner) an die Angelschnur ist der Wirbelknoten hervorragend geeignet. Aber nicht nur Einzelwirbel sondern auch Stahlvorfächer oder Kunstköder können direkt mit dem Wirbelknoten an die Angelschnur verbunden werden.
Bis Ende 1964 konnte in Nienborg jeder Angeln, der folgende Bedingungen erfüllte:
1.) Er musste drei Unterschriften von Personen haben, die Grund und Boden an der Dinkel liegen hatten. 2.) Nach Vorlage der Unterschriften bekam er an der Gemeinde einen Bundesfischereischein. Durch diesen Bundesfischereischein wurde dem Angler erlaubt, von der Grenze Heek bis zur Grenze Epe (10 KV Leitung) die Fischerei zu betreiben.
Von diesen Pflichten und Rechten wurde wenig Gebrauch gemacht. Es war in unserem dörflichem Leben so üblich, dass man ab und zu auch wohl ohne Schein angeln konnte. Um dieses Wildangeln, was ja damals auch noch mit Reusen betrieben wurde, zu unterbinden, setzte sich bei den Anglern die Ansicht durch, endlich die Interessenten zu einem Verein zusammenzuschließen.
Zu unseren Angelgewässern gehört die Dinkel, der Wichumer See und der Strönfeldsee. Die Dinkel ist ein kleiner, teilbegradigter Fluss mit ökologisch bedeutsamen Uferrandstreifen. Natürliche Mäander wurden im Zuge der Begradigung leider zerstört; jedoch finden sich im unteren Flusslauf noch kleine Teile eines mäandrierten Flusses wieder. Diese zeigen seichte Uferbereiche, aufsedimentierte Sandbänke und schlammige Schlickflächen im unteren Flusslauf auf.
Mit einer Breite von 2 bis 8 Metern und einer Gewässertiefe von 0,3 bis 2 Metern fließt der Fluss an kleinen Wäldern, biologisch sehr wertvollen Feuchtwiesen, intensiv- und extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen vorbei. In diesem Gewässer kommen fast alle Fischarten der Region vor. Neben Karpfen, Hecht, Bachforellen und Aal sind auch der Barsch, alle Arten des Weißfisches und die Schleie bei uns beheimatet.
Zur Pachtstrecke des ASV Nienborg Dinkel e.V. gehört ein 5 km langer Gewässerabschnitt, der im Einzugsgebiet „Mittlere Dinkel“ liegt. Der Oberlauf der Pachtstrecke wird durch das Mühlenwehr maßgeblich geprägt. Durch den angestauten Flussbereich ist ein langsamfließender Gewässerabschnitt entstanden, der durch einen Teichrosenbestand interessante Angelplätze bereit hält.
Der Unterlauf der Dinkel hinter der Wassermühle ist nach der Unterführung durch Autobahn- und Sümmermannsbrücke noch relativ naturbelassen. Hier fließt der Fluss durch Feuchtwiesengebiete und zeigt ein natürliches Strömungsverhalten. Steilkanten und Kolche markieren interessante Angelplätze.
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.