Angler über Verordnung zum NSG erleichtert
Seit Freitag ist es amtlich, im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster ist die sog. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Dinkeltalung“ veröffentlich worden. Mit Spannung wurde beim Angelsportverein (ASV) Nienborg Dinkel e.V. auf die Veröffentlichung gewartet. Im Februar 2011 hatte der ASV zusammen mit dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. noch in zwei Stellungnahmen an die Bezirksregierung Münster das weiträumige Angelverbot im Entwurf kritisiert. Ob und wie die Bezirksregierung Münster aber die Sorgen der Angler berücksichtigen würde, war nicht vorherzusehen.
Jetzt können die Nienborg Angler aufatmen. Ein so drastisches Angelverbot, wie es noch im Entwurf zum NSG vorgesehen war, wird es nicht geben. Christian Schubert, Vereinsvorsitzender des ASV Nienborg, ist sichtlich erleichtert: „Wir können uns mit dem getroffenen Kompromiss, in der jetzt amtlichen Verordnung gut arrangieren. Es ist ein kleines Weihnachtsgeschenk für den Verein und mit Sicherheit keine böse Überraschung, die da auf uns zugekommen ist. Wir haben immer die Hoffnung gehabt, dass auch die Fischerei im Einklang mit dem Naturschutz weiterhin ihren Platz haben wird“, so Schubert.