Geschichte
Bis Ende 1964 konnte in Nienborg jeder Angeln, der folgende Bedingungen erfüllte:
1.) Er musste drei Unterschriften von Personen haben, die Grund und Boden an der Dinkel liegen hatten.
2.) Nach Vorlage der Unterschriften bekam er an der Gemeinde einen Bundesfischereischein. Durch diesen Bundesfischereischein wurde dem Angler erlaubt, von der Grenze Heek bis zur Grenze Epe (10 KV Leitung) die Fischerei zu betreiben.
Von diesen Pflichten und Rechten wurde wenig Gebrauch gemacht. Es war in unserem dörflichem Leben so üblich, dass man ab und zu auch wohl ohne Schein angeln konnte. Um dieses Wildangeln, was ja damals auch noch mit Reusen betrieben wurde, zu unterbinden, setzte sich bei den Anglern die Ansicht durch, endlich die Interessenten zu einem Verein zusammenzuschließen.