Das Verbreitungsgebiet des Gründlings erstreckt sich von Mittel- und Südsibirien bis Europa. Hier wird es im Süden durch die Pyrenäen und Alpen begrenzt. Der Gründling fehlt in Nordschweden und Norwegen.
Der Gründling bewohnt bevorzugt Fließgewässer (von der Äschen- bis zur Brassenregion) mit sandig-kiesigem Bodensubstrat. Er kommt aber auch in der Uferzone stehender Gewässer und im Brackwasser vor. Er zählt zu den euryöken (anpassungsfähigen) Fischarten.
Giebel erreichen eine Größe von 15-35 cm und ein Gewicht bis zu 3 kg. Der Giebel hat einen gestreckten, mehr oder weniger hochrückigen Körper, der seitlich abgeflacht ist. Die 17- bis 25-strahlige Rückenflosse ist hoch und hat einen geraden oder nach innen gewölbten Rand. Die Afterflosse hat 8-11 Strahlen. Die Schwanzflosse zeigt eine deutliche Einbuchtung. Der Giebel hat große Schuppen; 28-32 liegen entlang der Seitenlinie. Der Rücken ist hellbraun, Flanken und Bauch sind gelblich gefärbt und glänzen silbrig. Das Bauchfell ist schwarz.
Die Verbreitung des Brassens erstreckt sich vom Kaspischen Meer und vom Ural bis Westfrankreich, Irland und Skandinavien. Er fehlt auf der Pyrenäenhalbinsel. Der Brassen ist ein Standfisch von großen, stehenden und langsam fließenden Gewässern mit weichgründig-schlammigem Bodensubstrat. Er ist der Leitfisch der nach ihm benannten Brassenregion. Während die Jungfische vorwiegend in Ufernähe zwischen Wasserpflanzen auf Nahrungssuche gehen, halten sich die erwachsenen Tiere tagsüber schwarmweise in größeren Tiefen auf und kommen erst nachts in flache Wasserbereiche.
Der Barsch kommt mit Ausnahme Spaniens, der westlichen Balkanhalbinsel, Italiens, Schottlands und Nordnorwegens in fast allen Binnengewässern Europas und im Brackwasser der Ostsee vor. Er ist ein euryöker (anpassungsfähiger) Standfisch von stehenden und langsam fließenden Gewässern mit hartem Grund. Junge Barsche leben meist in Ufernähe und ernähren sich von kleinen Wirbellosen (Würmer, Insekten, Schnecken) sowie von Fischlaich und -brut. Größere Exemplare halten sich bevorzugt in der Freiwasserzone auf und fressen vorwiegend Fische sowie gelegentlich auch Großkrebse.
Außer in Irland, Schottland, Dänemark und Skandinavien kommt die Barbe in fast ganz West- und Mitteleuropa vor. Die Barbe war früher in den Mittelläufen der größeren Flüsse häufig vertreten. 1991 lagen für NRW insgesamt 93 Nachweise der Barbe vor.
Die Barbe lebt als geselliger Grundfisch in größeren, klaren Fließgewässem mit stärkerer Strömung und sandig-kiesigem Bodensubstrat. Sie ist der Leitfisch der nach ihr benannten Barbenregion (Mittellauf der Fließgewässer). Sie wandert allerdings auch in die Äschen- oder Brassenregion ein.
Die Verbreitung der Bachforelle erstreckt sich über ganz Mitteleuropa von Spanien bis Skandinavien. Außerdem kommt sie in Island, Nordafrika und im Kaukasus vor. Die Bachforelle ist ein Standfisch von klaren, kühlen, sauerstoffreichen und schnell fließenden Bächen des Mittelgebirges und der Ebene (Quellregion und Oberläufe der Gewässer). Sie ist der Leitfisch der nach ihr benannten Forellenregion. Sie ist standorttreu, ausgesprochen revierbildend und auf Versteckmöglichkeiten angewiesen.
Die Bach-, Meer- und Seeforelle ist biologisch die selbe Fischart. Wanderverhalten und Reviereigenschaften tragen zu morphologischen Unterschieden bei. So ist bei der Meerforelle der Schwanz geradlienig während bei der Bachforelle eine leichte einkerbung zu erkennen ist.
Die ursprüngliche Heimat des Amerikanischen Krebses liegt im Osten der USA. Er wurde etwa 1890 versuchsweise im Odergebiet eingeführt und hat sich seitdem in die nord- und westdeutschen Gewässer ausgebreitet
Der Amerikanische Krebs bewohnt alle Arten von Gewässern. Er ist gegenüber dem Edelkrebs schnellwüchsiger, fruchtbarer und stellt geringere Ansprüche an die Wasserqualität. Er ist zudem nicht auf Versteckmöglichkeiten angewiesen, geht auch tagsüber auf Nahrungssuche und ist immun gegen die Krebspest.
Verordnung über die Fischerprüfung
(Fischerprüfungsordnung)
Vom 26. November 1997 (GV.NW.1998 S. 62),
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. Mai 2014 (GV. NW. 2014 S. 317)
§ 1
(1) Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen.
(2) Jede untere Fischereibehörde hat mindestens einen Prüfungsausschuss zu bilden.
(3) Der Prüfungsausschuss besteht aus:
1. einer Vertreterin oder einem Vertreter der unteren Fischereibehörde als Vorsitzender oder
Vorsitzendem,
2. zwei Beisitzenden, die auf Vorschlag des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. berufen werden.
(4) Als Beisitzende sollen nur Personen berufen werden, die an einem Ausbildungslehrgang für
Fischereiberaterinnen und Fischereiberater oder Prüferinnen und Prüfer beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz oder einer vergleichbaren Einrichtung teilgenommen haben. Das gilt nicht für Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei eine wissenschaftliche Ausbildung haben.
(5) Für jedes Mitglied des Prüfungsausschusses ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zuberufen.
(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden für die Dauer von 5 Jahren berufen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Fragen der theoretischen Fischerprüfung direkt auf dieser Webseite im E-Leraning-Modul zu üben. Unter dem nachfolgenden Link wählen Sie einfach das Fachgebiet aus und beantworten die Fragen. Am Ende jedes Fachgebietes erhalten Sie ein Ergebnisprotokoll mit den von Ihnen richtig bzw. falsch beantworteten Fragen. Sie können also direkt sehen welche Fehler Sie gemacht haben und bekommen die richtige Lösung angezeigt. Wir wünschen viel Erfolg beim Lernen und hoffen, dass Ihnen diese Übungseinrichtung beim Bestehen der Fischerprüfung hilfreich ist.
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