Arbeitsbuch zur Prüfung
Dieses Arbeitsbuch ist eine umfassende Lernhilfe zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Alle Wissensgebiete werden ausfühlich erläutert und die wesentlichen Punkte mit Zeichnungen illustriert. Im Anhang an jedes Kapitel finden sich Trainingsbögen mit allen Fragen der Prüfung zum Testen der eigenen Kenntnisse. Die Antworten finden sich in dem beiliegenden Lösungsschlüssel.
Mit dem neuen Online-Trainingsprogramm können Fragen, Fischerkennung und Gerätezusammenstellung geübt werden.
Die Autoren sind Ausbilder des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. und haben sich bei der Konzeption des Buches an ihren Erfahrungen mit den Schülern ihrer Kurse orientiert. Das Buch eignet sich damit ebenso als kursbegleitendes Werk zur Prüfungsvorbereitung.
Das Buch ist nun bereits in der 5. Auflage erschienen und kann direkt beim Landesfischereiverband bestellt werden. Die Kosten betragen 24,95 €.
Quelle: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
(Hinweis der AV Redaktion: Das Online-Trainigsprogramm, für das es in diesem Arbeitsbuch einen Zugangscode gibt, ist für ein Zeitraum von 6 Monate gültig, danach verfällt die Zugangsberechtigung.)
Schonzeiten / Mindestmaße
In Nordrhein-Westfalen gültige Schonzeiten
Ganzjährige Schonzeit
Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nicht entnommen werden:
Fische:
Stör (Acipenser sturio L.)
Schneider (Alburnoides bipunctatus BLOCH)
Maifisch (Alosa alosa L.)
Finte (Alosa fallax L.)
Setzkescherverwendung
Wichtige Hinweise für eine tierschutzgerechte Lebendhälterung von Fischen im Setzkescher
10-Punkte-Plan des ASV zur Verwendung des Setzkescher (Auszug aus der Gewässerordnung):
1. Die Verwendung des Setzkeschers ist nur zulässig, wenn er nicht durch landesrechtliche Regelungen oder Bestimmungen im Fischereierlaubnisschein verboten ist. Für die Verwendung muss ein vernünftiger Grund vorliegen.
2. Um die Belastungen des Fisches im Setzkescher so gering wie möglich zu halten und um Stress zu vermeiden sind folgende Punkte für die Setzkescherkonstruktion zu beachten:
Fischereischein
Einen im umgangssprachlichen Gebraucht bezeichneten „Angelschein“ gibt es in der Form nicht. Um den Fischfang an einem Gewässer ausüben zu dürfen, benötigt der zukünftige Angler einen Fischereischein. Der Fischereischein kann allerdings nur beantragt werden, wenn der Antragsteller mit dem Prüfungszeugnis die bestandene Fischerprüfung nachweisen kann. Der Fischereischein wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.
Gebürenverordnung
Aufgrund der Elften Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung vom 10. Juni 2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 20 vom 27. Juni 2008) sind nunmehr folgende Gebühren zu entrichten:
Fischseuchenverordnung
Seit November 2008 gilt bundesweit die neue Fischseuchenverordnung (BGBL Teil I Nr. 54, S.2315-2326). Die nun geltende Verordnung verpflichtet alle Betreiber von Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe), die Fische züchten, halten, hältern oder schlachten, dies der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Nach der Art des Betriebes entscheidet die Behörde, ob eine Registrierung oder Genehmigung erforderlich ist.
Erlensterben durch Phytophthora
Das Erlensterben, verursacht durch die sogenannte Erlen-Phytophthora, breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Mittlerweile liegen Befallsmeldungen aus fast allen Bundesländern vor. Seit dem Jahr 2000 ist auch das Westliche Münsterland in NRW von der Phytophthora-Pilzkrankheit betroffen. An der Dinkel im Norden des Kreises Borken sterben in größerer Anzahl jüngere und ältere Erlen an der Wurzelhalsfäule. Vor allem Betroffen ist hier Alnus glutinosa, die Schwarzerle. In lokalen Biotopen sind bis über 50 % der Bäume befallen.
1992 wurde diese Phytophthora-Krankheit erstmals in den Niederlanden und 1993 in England beobachtet. Zahlreiche Erlenbestände entlang von Flussläufen wurden befallen und vernichtet. 1995 konnte man erstmals die Wurzelhalsfäule der Erlen auch in Bayern nachweisen. Der Pilz der Gattung Phytophthora breitet sich besorgniserregend schnell aus und vernichtet wertvolle Erlenbestände. Neben der Schwarzerle wird auch die Grau-, Rot- und Herzblättrige Erle von der Wurzelhalsfäule befallen. Die Grünerle scheint nicht Anfällig gegenüber dieser Pilzkrankheit zu sein.
Rote Liste der Wasserbewohner
Hier finden Sie eine Auflistung der vom Aussterben bedrohten Wasserbewohner sowie eine Auflistung von heimischen und engeschleppten Arten.
Kormoran
Kormoranproblematik
Die starke Zunahme von Kormoranen in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der 90er Jahre ist nicht ursächlich mit Veränderungen in Nordrhein-Westfalen verbunden. Vielmehr liegen die Hauptverbreitungsgebiete dieser ausschließlich fischfressenden Art an der Nord- und Ostseeküste.
Als Zugvogel und hinsichtlich seines Beutespektrums ist der Kormoran besonders flexibel und anpassungsfähig. Früher war er in Nordrhein-Westfalen seltener Gast. Heute ist er ernstzunehmende Konkurrenz für eine Viertelmillion Angler in Nordrhein-Westfalen und Bedrohung für manche teichwirtschaftliche Existenz.